Environment, Social & Governance (ESG) ist nicht nur ein gesellschaftlicher Trend oder eine moralische Verpflichtung. ESG ist für Unternehmen aller Industrien, Investoren und die öffentliche Hand Herausforderung und Chance zugleich.
Compliance mit der steigenden Regulierungsdichte ist Pflicht, um Wettbewerbsnachteile, Reputationsschäden oder gar Sanktionen zu vermeiden. Als international ausgerichtete Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen eine rechtsgebietsübergreifende und praxisorientierte Beratung in allen ESG-Bereichen, um präventiv Risiken zu vermeiden oder in der Krise zu unterstützen.
Mit Ihnen gehen wir aber auch einen Schritt weiter. Wir entwickeln maßgeschneiderte ESG-Strategien für Ihr Unternehmen, und unterstützen Sie dabei, diese unternehmensintern umzusetzen. Mit Blick auf Ihren Erfolg und nachhaltiges Wachstum.
Sustainable Finance bzw. Nachhaltigkeit im Finanzsystem bezeichnet die Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten in den Entscheidungen von Finanzmarktakteuren mit dem Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Die Integration von ESG-Faktoren in Unternehmensprozesse und auf Produktebene stellt eine enorme Herausforderung für den Finanzmarkt dar, nicht zuletzt durch die sich extrem dynamisch fortentwickelnde Regulatorik und die zunehmend komplexe Regelungsdichte. Die Akteure müssen sich diesem Regulierungsdschungel stellen, denn die Öffentlichkeit verlangt nachhaltige Finanzprodukte mit weiter steigender Tendenz.
Wir beraten mit unseren Experten im Bereich Sustainable Finance zu sämtlichen zu berücksichtigenden Aspekten und komplexen Rechtsfragen mit Schwerpunkt auf:
Für den Wandel zu Net Zero, einer nachhaltigen Wirtschaft, steht die produzierende Industrie besonders im Fokus. Textilien, Lebensmittel, Kosmetika, Pharma, Elektronik – die Auswirkungen der Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Entsorgung von Produkten auf die Umwelt ist enorm, der Schutz von Menschenrechten hat auf globaler Ebene einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. Europäische und nationale Gesetzgeber drehen derzeit daher an allen regulatorischen Stellschrauben, um den gesamten Lebenszyklus von Produkten auf „grün“ zu drehen, einschließlich der internationalen Lieferketten.
Wir beraten Sie zu den neuen komplexen regulatorischen Compliance-Pflichten aus dem EU Green Deal und wie Sie diese Pflichten vertraglich entlang der Lieferkette abbilden, um ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Im Streitfall vertreten wir Sie hierzu gegenüber Behörden und vor Gerichten. Das betrifft unter anderem Pflichten aus
Kein Wandel ohne (institutionelle) Kläger. Mit wachsendem Bewusstsein der Öffentlichkeit und steigenden rechtlichen Anforderungen an ESG, steht die Verantwortung von Unternehmen und ihrem Management immer stärker im Fokus. Zunehmend sind sie mit Klagen konfrontiert, die beispielsweise eine unzureichende Produktkommunikation oder Berichterstattung zum Inhalt haben. Solche Klagen führen nicht nur zu einem finanziellen Risiko, sondern stehen auch im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit.
Wir beraten und vertreten Sie in allen ESG-Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, z.B. in:
Bauen und Planen stehen in besonderer Weise im Fokus von ESG – und umgekehrt. Das betrifft die Anforderungen an die ökologischen und sozialen Aspekte des Bauens ebenso wie staatlich-private, konsensuale Umsetzungsstrategien bei Großprojekten, ferner im "Doing" vor allem die Schonung von Ressourcen etwa beim Bauen im Bestand und als immer wichtigeres Feld den großräumigen Neu- und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Weiterleitung regenerativer Energien.
Das Beratungsspektrum des Luther-Teams im öffentlichen Baurecht umfasst dabei vor allem:
Die Einbindung von ESG-Faktoren in der Unternehmensführung und die stetig steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattungen stellen Unternehmen vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Aber auch im Rahmen von M&A Transaktionen ist die ESG-Compliance unverzichtbarer Bestandteil. Diese Gesichtspunkte sind wesentliche und nachhaltig wertbildende Faktoren, die für alle Stakeholder zwingend zu analysieren, berücksichtigen und zu bewerten sind.
Wir beraten Sie zu allen ESG-bezogenen Themen im Gesellschaftsrecht und Transaktionskontext, u.a.:
Der wohl überwiegende Teil der aktuellen ESG-Entwicklungen betrifft den Bereich „Environmental“. Im Umwelt- und Klimaschutzrecht zählen wir zu den führenden Marktakteuren. Industrieunternehmen vertrauen auf unsere Begleitung bei der Transformation hin zur CO₂-Neutralität – ebenso wie bei der Abwehr unverhältnismäßiger Anforderungen, notfalls auch in streitigen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Verfassungsgerichten oder dem EuGH.
Bei Vorhaben jeder Größenordnung stellen wir ein eingespieltes Team, das praxisübergreifend zusammenarbeitet. Unsere Mandanten schätzen uns insbesondere für unsere zielgerichtete, fristgerechte und rechtssichere Umsetzung – sei es in der strategischen Beratung, bei der behördlichen Begleitung oder der prozessualen Vertretung in allen umweltrechtlichen Belangen, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
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