Eine gläserne Erdkugel mit grüner und blauer Darstellung der Kontinente steht auf einem Tisch, umgeben von Pflanzen. Im Hintergrund sind unscharfe Silhouetten von Personen zu sehen, während die Sonne hinter modernen Gebäuden aufgeht. Das Bild symbolisiert Umweltbewusstsein und Zusammenarbeit.
ESG

Unser Beratungsangebot

Environment, Social & Governance (ESG) ist nicht nur ein gesellschaftlicher Trend oder eine moralische Verpflichtung. ESG ist für Unternehmen aller Industrien, Investoren und die öffentliche Hand Herausforderung und Chance zugleich.

Compliance mit der steigenden Regulierungsdichte ist Pflicht, um Wettbewerbsnachteile, Reputationsschäden oder gar Sanktionen zu vermeiden. Als international ausgerichtete Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen eine rechtsgebietsübergreifende und praxisorientierte Beratung in allen ESG-Bereichen, um präventiv Risiken zu vermeiden oder in der Krise zu unterstützen.

Mit Ihnen gehen wir aber auch einen Schritt weiter. Wir entwickeln maßgeschneiderte ESG-Strategien für Ihr Unternehmen, und unterstützen Sie dabei, diese unternehmensintern umzusetzen. Mit Blick auf Ihren Erfolg und nachhaltiges Wachstum.

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Sustainable Finance bzw. Nachhaltigkeit im Finanzsystem bezeichnet die Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten in den Entscheidungen von Finanzmarktakteuren mit dem Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken.

Die Integration von ESG-Faktoren in Unternehmensprozesse und auf Produktebene stellt eine enorme Herausforderung für den Finanzmarkt dar, nicht zuletzt durch die sich extrem dynamisch fortentwickelnde Regulatorik und die zunehmend komplexe Regelungsdichte. Die Akteure müssen sich diesem Regulierungsdschungel stellen, denn die Öffentlichkeit verlangt nachhaltige Finanzprodukte mit weiter steigender Tendenz.

Wir beraten mit unseren Experten im Bereich Sustainable Finance zu sämtlichen zu berücksichtigenden Aspekten und komplexen Rechtsfragen mit Schwerpunkt auf:

  • Unternehmens- und produktbezogene Offenlegungspflichten aus der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der Taxonomie-Verordnung
  • MiFID II (Nachhaltigkeitspräferenzen)
  • Nachhaltigkeitsreporting (CSRD)
  • Solvency II Reporting
  • EU Green Bond Standards
  • Benchmark-Verordnung
  • Konzeption ESG-Strategien für Finanzprodukte (insbesondere Strukturierung von Alternative Investment Funds im Bereich Real Estate, Infrastructure, Renewable Energy, Private Equity, Debt)
  • ESG-Beratung bei Projekt- und Unternehmensfinanzierungen (insbesondere im Bereich erneuerbare Energien)

Für den Wandel zu Net Zero, einer nachhaltigen Wirtschaft, steht die produzierende Industrie besonders im Fokus. Textilien, Lebensmittel, Kosmetika, Pharma, Elektronik – die Auswirkungen der Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Entsorgung von Produkten auf die Umwelt ist enorm, der Schutz von Menschenrechten hat auf globaler Ebene einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. Europäische und nationale Gesetzgeber drehen derzeit daher an allen regulatorischen Stellschrauben, um den gesamten Lebenszyklus von Produkten auf „grün“ zu drehen, einschließlich der internationalen Lieferketten.

Wir beraten Sie zu den neuen komplexen regulatorischen Compliance-Pflichten aus dem EU Green Deal und wie Sie diese Pflichten vertraglich entlang der Lieferkette abbilden, um ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Im Streitfall vertreten wir Sie hierzu gegenüber Behörden und vor Gerichten. Das betrifft unter anderem Pflichten aus

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
  • Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
  • Ökodesign (ESPR)
  • Recht auf Reparatur (R2R)
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  • Verpackungsverordnung (PPWR)
  • Batterieverordnung (BATT2)
  • Zwangsarbeitsverordnung (FLR)

Kein Wandel ohne (institutionelle) Kläger. Mit wachsendem Bewusstsein der Öffentlichkeit und steigenden rechtlichen Anforderungen an ESG, steht die Verantwortung von Unternehmen und ihrem Management immer stärker im Fokus. Zunehmend sind sie mit Klagen konfrontiert, die beispielsweise eine unzureichende Produktkommunikation oder Berichterstattung zum Inhalt haben. Solche Klagen führen nicht nur zu einem finanziellen Risiko, sondern stehen auch im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit.

Wir beraten und vertreten Sie in allen ESG-Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, z.B. in:

  • Streitigkeiten wegen Klimawandels („Climate Change Litigation“)
  • Streitigkeiten wegen Umweltveränderungen, Umweltverschmutzungen und biologischer Vielfalt
  • Streitigkeiten wegen Menschenrechtsverletzungen (Verantwortung für die Lieferkette)
  • Abwehr von „Greenwashing“-Vorwürfen
  • Abwehr von Anleger- und Aktionärsklagen
  • Haftung des Managements („ESG-Compliance“)
  • Investitionsschutzverfahren („grüne Investments“)
  • Mass Litigation wegen Klimawandel, Umweltverstößen, Emissionsproblemen

Bauen und Planen stehen in besonderer Weise im Fokus von ESG – und umgekehrt. Das betrifft die Anforderungen an die ökologischen und sozialen Aspekte des Bauens ebenso wie staatlich-private, konsensuale Umsetzungsstrategien bei Großprojekten, ferner im "Doing" vor allem die Schonung von Ressourcen etwa beim Bauen im Bestand und als immer wichtigeres Feld den großräumigen Neu- und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Weiterleitung regenerativer Energien.

Das Beratungsspektrum des Luther-Teams im öffentlichen Baurecht umfasst dabei vor allem:

  • Entwurf und Verhandlung komplexer städtebaulicher Verträge für Großprojekte im Wohnungs- und Gewerbebau mit Regelungen vor allem zum geförderten Wohnungsbau, zum Aufbau einer sozialen Infrastruktur, zum Arten- und Pflanzenschutz und entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen, zur ökologischen Baubegleitung, zur Regenentwässerung und zum Einsatz regenerativer Energien
  • Fragen des Bestandsschutzes und Ermöglichung der Weiternutzung von Großbauten wie Bürogebäuden, Gesundheitsimmobilien, Kongress- und Flughafenbauten (Stichworte „ICC“ / „Tempelhof“)
  • Konversion ehemals industriell oder militärisch genutzter innerstädtischer Flächen sowie solcher im Außenbereich
  • ESG-Aspekte im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Due Diligence
  • Strategien für den nachhaltigen Einsatz von Baumaterialien bis zu deren Wiederverwertung („Cradle to Cradle“) und energieeffizienten Techniken u. a. bei Dämmung und Heizung
  • Implementierung von Smart-City-Konzepten

Die Einbindung von ESG-Faktoren in der Unternehmensführung und die stetig steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattungen stellen Unternehmen vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Aber auch im Rahmen von M&A Transaktionen ist die ESG-Compliance unverzichtbarer Bestandteil. Diese Gesichtspunkte sind wesentliche und nachhaltig wertbildende Faktoren, die für alle Stakeholder zwingend zu analysieren, berücksichtigen und zu bewerten sind.

Wir beraten Sie zu allen ESG-bezogenen Themen im Gesellschaftsrecht und Transaktionskontext, u.a.:

  • Green M&A
  • Bewertung der Nachhaltigkeitsstruktur einer Target-Gesellschaft und potentieller Nachhaltigkeitsrisiken in Transaktionen
  • Nachhaltigkeitsstrategien in Private Equity, Venture Capital und Real Estate Debt
  • Gründungen, insbesondere von JVs im Bereich neue Mobilität und erneuerbare oder neue Energien
  • Sustainability Reporting (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) & European Sustainability Reporting Standards (ESRS))
  • Deutscher Corporate Governance Kodex

Der wohl überwiegende Teil der aktuellen ESG-Entwicklungen betrifft den Bereich „Environmental“. Im Umwelt- und Klimaschutzrecht zählen wir zu den führenden Marktakteuren. Industrieunternehmen vertrauen auf unsere Begleitung bei der Transformation hin zur CO₂-Neutralität – ebenso wie bei der Abwehr unverhältnismäßiger Anforderungen, notfalls auch in streitigen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Verfassungsgerichten oder dem EuGH.

Bei Vorhaben jeder Größenordnung stellen wir ein eingespieltes Team, das praxisübergreifend zusammenarbeitet. Unsere Mandanten schätzen uns insbesondere für unsere zielgerichtete, fristgerechte und rechtssichere Umsetzung – sei es in der strategischen Beratung, bei der behördlichen Begleitung oder der prozessualen Vertretung in allen umweltrechtlichen Belangen, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Umweltrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie von Planungsverfahren (BPlan oder Planfeststellungsverfahren)
  • Europäische und nationale Emissionshandelssysteme sowie andere Formen der CO2-Bepreisung und CCU/CCS
  • Immissionsschutz- und Klimaschutzrecht, einschließlich Klimaschutzverträge (Carbon contract for difference)
  • Abfall- und produktbezogenes Umweltrecht (ElekroG, WEEE, RoHS, REACH)
  • Umweltschutzrecht, Boden- und Wasserrecht sowie Umweltinformationsansprüche

Nachhaltigkeit ist zu einem wichtigen Erfolgsfaktor im Wettbewerb geworden. Während einseitige Bemühungen von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit in der Regel kartellrechtlich unproblematisch sind, müssen koordinierte Maßnahmen zwischen Wettbewerbern – d.h. insbesondere Nachhaltigkeitskooperationen – an den Vorgaben des deutschen bzw. EU-Kartellverbots gemessen werden. 

Wir beraten mit unserem Kartellrechts-Team zu allen ESG-bezogenen Fragestellungen im Bereich des deutschen und EU-Kartellrechts, z.B.:

  • Kooperationen im Nachhaltigkeitsbereich (z.B. gemeinsame Entwicklung umweltfreundlicher Technologien, gemeinsame Durchführung von Recyclingprorammen, gemeinsame Implementierung nachhaltiger Lieferketten etc.) – einschließlich etwaiger Abstimmung mit Kartellbehörden
  • Nachhaltigkeitsbezogene Brancheninitiativen (z.B. im Verband) – einschließlich etwaiger Abstimmung mit Kartellbehörden
  • Kartellrechtliche Compliance im Nachhaltigkeitsbereich (Schulungen und Guidelines)
  • Vertretung von Unternehmen vor Kartellbehörden/Gerichten in ESG-bezogenen Kartellrechtsfällen
  • Gemeinsame Positionierung von Unternehmen in öffentlichen Konsultationen 

Auch der Umgang und die Verarbeitung von Daten spielt vor dem Hintergrund von ESG eine wichtige, wenn auch bislang oft eher übersehene Rolle. Dabei sind Datenschutz und Datenmanagement wichtige Bestandteile des „G“-Governance-Aspekts von ESG. Der Schutz von personenbezogenen Daten und auch besonderen Kategorien im Gesundheits- und Arbeitnehmerdatenschutz zielt direkt auf ethische Werte ab, die letztlich die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre des Einzelnen schützen. Eine Strategie zum Schutz dieser Werte von Kunden, Mitarbeitern, Patienten und Geschäftspartnern sind für ein verantwortungsvolles Management zentral.

Wir beraten zu sämtlichen Datenschutzbelangen und komplexen Rechtsfragen im Datenschutzrecht mit folgendem Fokus: 

  • Umsetzung von Verantwortlichkeiten und Regelungen durch Datenschutzrichtlinien, Code of Conducts, Handlungsanweisungen und Schulungen
  • Einführung datenschutzkonformer Geschäftsmodelle und Prozesse insbesondere im digitalen Umfeld
  • Umsetzung datenschutzrechtlicher Compliance durch Auditierung, Risikobewertungen und Datenschutzmanagementsysteme
  • Umsetzung von Transparenz durch die Erstellung von Datenschutzhinweisen, Einwilligungserklärungen oder Datenschutzklauseln für Verträge
  • Nutzung von Daten zum Nachweis von sonstigen ESG-Belangen
  • Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützung im Umgang mit Datenschutzverstößen und der Wahrung der Rechte von Betroffenen 

Im Health Care- & Life Science-Sektor tätige Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ESG-Kriterien sowohl in der Gesundheitsversorgung als auch in der Innovation, Produktion und Unternehmensführung in den Bereichen Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik und Diagnostik umzusetzen. ESG-Kriterien spielen zunehmend nicht nur bei der Finanzierung, sondern auch bei Investitionsentscheidungen eine maßgebliche Rolle.

Wir beraten zu allen ESG-bezogenen Rechtsfragen im Bereich Health Care & Life Science mit Schwerpunkt auf: 

  1. Umsetzung von ESG-Kriterien im Einklang mit regulatorischen bzw. medizinrechtlichen Anforderungen, insbesondere ESG-Aspekte bei Zulassungsverfahren und Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards
  2. Governance-Strukturen wie Compliance (Antikorruption im Gesundheitswesen), Transparenz und ethische Standards in klinischer Forschung, Good Clinical Practice (GCP) und Hinweisgebersystemen
  3. Nachhaltigkeitsberichtserstattung und rechtliche Bewertung der Nachhaltigkeitsstrukturen
  4. ESG-Due Diligence bei Kooperationen, Finanzierungsrunden und M&A-Transaktionen
  5. Nachhaltigkeit in Forschung und Produktion, einschließlich klimaneutraler Herstellungsverfahren und Ressourceneffizienz

Im Arbeitsrecht zeigt sich die Bedeutung der „Social & Governance“ Komponenten von ESG. Auch hier steigen die Anforderungen an Unternehmen, soziale Gesichtspunkte in jeglichem unternehmerischen Handeln zu berücksichtigen, wobei vermehrt Themen wie Diversity und Inklusion, etwa in der Arbeitskultur oder bei der Vergütung in den Fokus rücken.

Wir beraten Sie zu allen ESG-bezogenen Themen und komplexen Rechtsfragen im Arbeitsrecht, u.a. zu:

  • Unternehmensethik und Code of Conduct
    • Digitale Ethik
  • Diversity und Inklusion, Einhaltung von Antidiskriminierungskriterien
    • AGG
  • Gleichbehandlung
    • Equal Pay und Entgelttransparenzgesetz
    • Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten und Leiharbeitern
  • Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsschutz, Tarifverträgen
    • Arbeitsbedingungen globaler Lieferanten und Subunternehmer im Rahmen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes
  • Verordnung zum Verbot in Zwangsarbeit hergestellter Produkte (VO (EU) 2024/3015) und CSDDD
  • Mitbestimmung auf Unternehmens- und betrieblicher Ebene
    • Mitbestimmungs- und Drittelbeteiligungsrecht
    • Betriebsverfassungs-, Personlvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht
  • Whistleblower und Hinweisgeberschutzgesetz
  • Arbeitszeit
    • Gestaltungsmodelle unter Beachtung arbeitszeitgesetzlicher Vorgaben
    • Arbeitszeiterfassung
    • Gestaltung von New Work-Modellen
  • Beschäftigtendatenschutz
    • Diversity Monitoring
    • Mitarbeitermobilitätsdaten
  • Nachhaltige Vergütungspolitik
    • Anknüpfung variabler Vergütung an die Erreichung von ESG-Zielen
    • Einführung von Mobilitätsbudgets
  • Nachhaltige Restrukturierungen 
Awards
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