ESG – Environmental Social Governance

Environment, Social & Governance (ESG) ist nicht nur ein gesellschaftlicher Trend oder eine moralische Verpflichtung. ESG ist für Unternehmen aller Industrien, Investoren und die öffentliche Hand Herausforderung und Chance zugleich.

Compliance mit der steigenden Regulierungsdichte ist Pflicht, um Wettbewerbsnachteile, Reputationsschäden oder gar Sanktionen zu vermeiden. Als international ausgerichtete Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen eine rechtsgebietsübergreifende und praxisorientierte Beratung in allen ESG-Bereichen, um präventiv Risiken zu vermeiden oder in der Krise zu unterstützen.

Mit Ihnen gehen wir aber auch einen Schritt weiter. Wir entwickeln maßgeschneiderte ESG-Strategien für Ihr Unternehmen, und unterstützen Sie dabei, diese unternehmensintern umzusetzen. Mit Blick auf Ihren Erfolg und nachhaltiges Wachstum.

Beratungsgebiete

Sustainable Finance

Sustainable Finance bzw. Nachhaltigkeit im Finanzsystem bezeichnet die Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten in den Entscheidungen von Finanzmarktakteuren mit dem Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken.

Die Integration von ESG-Faktoren in Unternehmensprozesse und auf Produktebene stellt eine enorme Herausforderung für den Finanzmarkt dar, nicht zuletzt durch die sich extrem dynamisch fortentwickelnde Regulatorik und die zunehmend komplexe Regelungsdichte. Die Akteure müssen sich diesem Regulierungsdschungel stellen, denn die Öffentlichkeit verlangt nachhaltige Finanzprodukte mit weiter steigender Tendenz.

Wir beraten mit unseren Experten im Bereich Sustainable Finance zu sämtlichen zu berücksichtigenden Aspekten und komplexen Rechtsfragen mit Schwerpunkt auf:

  • Unternehmens- und produktbezogene Offenlegungspflichten aus der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der Taxonomie-Verordnung
  • MiFID II (Nachhaltigkeitspräferenzen)
  • Nachhaltigkeitsreporting (CSRD)
  • Solvency II Reporting
  • EU Green Bond Standards
  • Benchmark-Verordnung
  • Konzeption ESG-Strategien für Finanzprodukte (insbesondere Strukturierung von Alternative Investment Funds im Bereich Real Estate, Infrastructure, Renewable Energy, Private Equity, Debt)
  • ESG-Beratung bei Projekt- und Unternehmensfinanzierungen (insbesondere im Bereich erneuerbare Energien)
Grüne Produkte, Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für den Wandel zu Net Zero, einer nachhaltigen Wirtschaft, steht die produzierende Industrie besonders im Fokus. Textilien, Lebensmittel, Kosmetika, Pharma, Elektronik – die Auswirkungen der Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Entsorgung von Produkten auf die Umwelt ist enorm, der Schutz von Menschenrechten hat auf globaler Ebene einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. Europäische und nationale Gesetzgeber drehen derzeit daher an allen regulatorischen Stellschrauben, um den gesamten Lebenszyklus von Produkten auf „grün“ zu drehen, einschließlich der internationalen Lieferketten.

Wir beraten Sie zu den neuen komplexen regulatorischen Compliance-Pflichten aus dem EU Green Deal und wie Sie diese Pflichten vertraglich entlang der Lieferkette abbilden, um ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Im Streitfall vertreten wir Sie hierzu gegenüber Behörden und vor Gerichten. Das betrifft unter anderem Pflichten aus

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
  • Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
  • Ökodesign (ESPR)
  • Recht auf Reparatur (R2R)
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  • Verpackungsverordnung (PPWR)
  • Batterieverordnung (BATT2)
  • Zwangsarbeitsverordnung (FLR)
ESG Disputes

Kein Wandel ohne (institutionelle) Kläger. Mit wachsendem Bewusstsein der Öffentlichkeit und steigenden rechtlichen Anforderungen an ESG, steht die Verantwortung von Unternehmen und ihrem Management immer stärker im Fokus. Zunehmend sind sie mit Klagen konfrontiert, die beispielsweise eine unzureichende Produktkommunikation oder Berichterstattung zum Inhalt haben. Solche Klagen führen nicht nur zu einem finanziellen Risiko, sondern stehen auch im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit.

Wir beraten und vertreten Sie in allen ESG-Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, z.B. in:

  • Streitigkeiten wegen Klimawandels („Climate Change Litigation“)
  • Streitigkeiten wegen Umweltveränderungen, Umweltverschmutzungen und biologischer Vielfalt 
  • Streitigkeiten wegen Menschenrechtsverletzungen (Verantwortung für die Lieferkette)
  • Abwehr von „Greenwashing“-Vorwürfen
  • Abwehr von Anleger- und Aktionärsklagen
  • Haftung des Managements („ESG-Compliance“)
  • Investitionsschutzverfahren („grüne Investments“)
  • Mass Litigation wegen Klimawandel, Umweltverstößen, Emissionsproblemen
ESG im öffentlichen Baurecht

Bauen und Planen stehen in besonderer Weise im Fokus von ESG – und umgekehrt. Das betrifft die Anforderungen an die ökologischen und sozialen Aspekte des Bauens ebenso wie staatlich-private, konsensuale Umsetzungsstrategien bei Großprojekten, ferner im "Doing" vor allem die Schonung von Ressourcen etwa beim Bauen im Bestand und als immer wichtigeres Feld den großräumigen Neu- und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Weiterleitung regenerativer Energien.

Das Beratungsspektrum des Luther-Teams im öffentlichen Baurecht umfasst dabei vor allem:

  • Entwurf und Verhandlung komplexer städtebaulicher Verträge für Großprojekte im Wohnungs- und Gewerbebau mit Regelungen vor allem zum geförderten Wohnungsbau, zum Aufbau einer sozialen Infrastruktur, zum Arten- und Pflanzenschutz und entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen, zur ökologischen Baubegleitung, zur Regenentwässerung und zum Einsatz regenerativer Energien
  • Fragen des Bestandsschutzes und Ermöglichung der Weiternutzung von Großbauten wie Bürogebäuden, Gesundheitsimmobilien, Kongress- und Flughafenbauten (Stichworte „ICC“ / „Tempelhof“)
  • Konversion ehemals industriell oder militärisch genutzter innerstädtischer Flächen sowie solcher im Außenbereich
  • ESG-Aspekte im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Due Diligence
  • Strategien für den nachhaltigen Einsatz von Baumaterialien bis zu deren Wiederverwertung („Cradle to Cradle“) und energieeffizienten Techniken u. a. bei Dämmung und Heizung
  • Implementierung von Smart-City-Konzepten
ESG in Corporate / M&A

Die Einbindung von ESG-Faktoren in der Unternehmensführung und die stetig steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattungen stellen Unternehmen vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Aber auch im Rahmen von M&A Transaktionen ist die ESG-Compliance unverzichtbarer Bestandteil. Diese Gesichtspunkte sind wesentliche und nachhaltig wertbildende Faktoren, die für alle Stakeholder zwingend zu analysieren, berücksichtigen und zu bewerten sind.

Wir beraten Sie zu allen ESG-bezogenen Themen im Gesellschaftsrecht und Transaktionskontext, u.a.:

  • Green M&A
  • Bewertung der Nachhaltigkeitsstruktur einer Target-Gesellschaft und potentieller Nachhaltigkeitsrisiken in Transaktionen
  • Nachhaltigkeitsstrategien in Private Equity, Venture Capital und Real Estate Debt
  • Gründungen, insbesondere von JVs im Bereich neue Mobilität und erneuerbare oder neue Energien
  • Sustainability Reporting (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) & European Sustainability Reporting Standards (ESRS))
  • Deutscher Corporate Governance Kodex
ESG im Umweltrecht

Der wohl überwiegende Teil der aktuellen ESG-Entwicklungen betrifft den Bereich „Environmental“. Im Umwelt- und Klimaschutzrecht zählen wir zu den führenden Marktakteuren. Industrieunternehmen vertrauen auf unsere Begleitung bei der Transformation hin zur CO₂-Neutralität – ebenso wie bei der Abwehr unverhältnismäßiger Anforderungen, notfalls auch in streitigen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Verfassungsgerichten oder dem EuGH.

Bei Vorhaben jeder Größenordnung stellen wir ein eingespieltes Team, das praxisübergreifend zusammenarbeitet. Unsere Mandanten schätzen uns insbesondere für unsere zielgerichtete, fristgerechte und rechtssichere Umsetzung – sei es in der strategischen Beratung, bei der behördlichen Begleitung oder der prozessualen Vertretung in allen umweltrechtlichen Belangen, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Umweltrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie von Planungsverfahren (BPlan oder Planfeststellungsverfahren)
  • Europäische und nationale Emissionshandelssysteme sowie andere Formen der CO2-Bepreisung und CCU/CCS
  • Immissionsschutz- und Klimaschutzrecht, einschließlich Klimaschutzverträge (Carbon contract for difference)
  • Abfall- und produktbezogenes Umweltrecht (ElekroG, WEEE, RoHS, REACH)
  • Umweltschutzrecht, Boden- und Wasserrecht sowie Umweltinformationsansprüche

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Rechtsanwältin Nicole Bittlingmayer, Real Estate & Infrastructure, Capital Markets, Banking & Finance; Financial Services Investment Funds & Alternative Investments

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Dr. Astrid Seehafer, M.Sc.

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Dr. Anika Wendelstein

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Rechtsanwalt Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham), Energy; Real Estate & Infrastructure, Immobilien- & Baurecht; Umwelt, Planung, Regulierung; Litigation; Staat, Verwaltung, öffentliche Unternehmen

Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)

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