29.06.2021 // online // Webinar
Der 24. März 2021 war ein besonderer Tag für den Klimaschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer bemerkenswerten Entscheidung das Klimaschutzgesetz wegen einer drohenden Verschleppung der Reduktionsziele durch den Gesetzgeber in Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Mit der Forderung nach verstärkten Klimaschutzanstrengungen steht das Bundesverfassungsgericht aber keineswegs allein. In den letzten Jahren mussten sich nationale und internationale Gerichte vermehrt mit sogenannten Klimaklagen auseinandersetzen. Unter Klimaklagen versteht man „[…] jegliches administrative oder gerichtliche Verfahren auf Bundes-, bundesstaatlicher, Stammes- oder lokaler Ebene, in dem die […] gerichtlichen Entscheidungen direkt und ausdrücklich eine tatsächliche oder rechtliche Frage bezüglich des Wesens oder der Politik zu Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels behandeln“(Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Klimawandel vor Gericht – ein globaler Überblick, Mai 2017, S. 10).
Dabei darf man nicht dem Trugschluss unterliegen, dass Klimaklagen stets gegen politische Entscheidungen gerichtet sind. Auch Unternehmen können Beklagte einer Klimaklage werden, wie das Beispiel eines peruanischen Bauern gegen einen großen Energiekonzern (OLG Hamm, Az. 5 U 15/17) oder die am 26. Mai 2021 in den Niederlanden entschiedene Klage gegen einen Ölkonzern zeigt.
Das niederländische Gericht verurteilte den Ölkonzern dazu, größere Anstrengungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu unternehmen. Dabei stellte es fest, dass die von der Unternehmensführung vorgegebene Klimapolitik nicht konkret genug sei, um die Reduktionsziele zu erreichen. Das Gericht – und das ist neu – ordnete gegenüber dem Unternehmen an, die Emissionen bis 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 zu verringern. Dem Gericht zufolge hat das Unternehmen eine eigenständige Verpflichtung, seine Emissionen auf ein mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens kompatibles Niveau zu drosseln. Diese Verpflichtung erstrecke sich laut dem Gericht zudem auf Emissionen der Zulieferer und Endabnehmer, die das Unternehmen aufgrund von Konzernpolitik und Marktmacht beherrsche.
Aber selbst wenn deutsche Unternehmen noch nicht wie in den Niederlanden unmittelbar von Klagen betroffen sind, trifft sie jedes stattgebende Urteil von Klimaklägern mittelbar. Beispielsweise ist zu befürchten, dass durch die Anpassung des Klimaschutzgesetzes auch die Anforderungen an die Unternehmen verschärft werden. Entsprechend ist jedes Unternehmen gut beraten, sich auf aktuelle Gesetzesentwicklungen einzustellen.
Aber nicht nur mit Klimaklagen müssen sich Unternehmen in Zukunft vermehrt auseinandersetzen. Auch Nachhaltigkeitsaspekte werden immer wichtiger. Dies betrifft - wie auch das Urteil des niederländischen Gerichts erkennen lässt - vor allem auch die Einhaltung einer nachhaltigen Lieferkette. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz veröffentlicht, der offenbar kurz vor der Verabschiedung steht. Das Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in die Verantwortung und gibt diesen Pflichten auf. Auf diese Entwicklungen müssen Unternehmen ebenfalls vorbereitet sein.
Wir möchten mit Ihnen gemeinsam und aus einer Hand die Entwicklung der Klimaklagen und Nachhaltigkeitsaspekte einordnen und Ihnen aufzeigen, dass diese Themen nicht isoliert, sondern im Gesamtgefüge „Klimaschutz“ gesehen werden müssen. Es geht nicht darum, Klimaklagen zu verhindern – sondern vielmehr darum, aus diesen Geschehnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen und Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Denn die Nichteinhaltung von Klimazielen kann teuer werden und wird sich in Zukunft auch auf unternehmerische Entscheidungen auswirken wie zum Beispiel auf die Bewertung eines Unternehmens im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder auf die Finanzierungsmöglichkeiten.
Sollten aus Ihrer Sicht noch weitere Themen besprochen werden, teilen Sie uns diese bitte mit.
Unser Programm für den 29. Juni 2021:
9.30 bis 10.00 Uhr Klimaklagen – Big Picture (Dr. Gernot-Rüdiger Engel)
Bei Klimaklagen handelt es sich um ein einzelnes Puzzleteil des Klimaschutzes. Herr Dr. Engel wird dieses Puzzleteil für Sie einordnen und in Bezug zu den restlichen Bestandteilen des Klimaschutzes bringen. Hierdurch erhalten Sie ein Big Picture, das sie in die Lage versetzt, zu verstehen, wieso Klimaklagen aktueller denn je sind und wie wichtig es ist, hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
10.00 bis 10.30 Uhr Klimaklagen und Menschenrechte (Dr. Richard Happ)
Klimaklagen werden mit dem Schutz der Menschenrechte begründet. Herr Dr. Happ erläutert, wie die bisherigen Urteile begründet wurden, welche Klagen noch anhängig und welche Schlussfolgerungen für Unternehmen daraus zu ziehen sind.
10.30 bis 11.00 Uhr Klimaklagen und CSR (Dr. Michael Bormann)
Herr Dr. Bormann wird Ihnen den aktuellen Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission zum „corporate substainability reporting“ näher bringen und Ihnen die Folgen dieses Reporting für Vorstände, Geschäftsführungen und Aufsichtsräte aufzeigen. Auch Fallstricke, die einem potentiellen Kläger dienen könnten, werden erläutert.
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffeepause
11.15 bis 11.45 Uhr Klimaklagen und Lieferkettengesetz (Dr. Stefan Altenschmidt)
Nach einer politischen Einigung zwischen Union und SPD wird der Bundestag noch vor der Sommerpause das kontrovers diskutierte Lieferkettengesetz verabschieden. Auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter kommen damit Sorgfaltspflichten, Sanktionsandrohungen und Klagemöglichkeiten von NGOs zu. Als menschenrechtliche Risiken werden dabei auch mögliche Konsequenzen des Klimawandels bestimmt. Dr. Stefan Altenschmidt wird die damit gegebene Bedeutung des neuen Lieferkettengesetzes aufzeigen.
11.45 bis 12.15 Uhr Klimaklagen und Massenverfahren (Dr. Stephan Bausch und Dr. Borbála Dux-Wenzel)
Zehntausende Dieselklagen gegen die Autoindustrie allein in Deutschland haben die Prozesslandschaft verändert. Das Phänomen der Massenverfahren wird auch bei Klimaklagen kommen. Klägeranwälte und ihre Financiers bündeln behauptete Ansprüche, lancieren Musterfeststellungsklagen und fluten die Gerichte mit tausenden Einzelklagen. Massenverfahren erhöhen den Druck auf betroffene Unternehmen massiv. Dr. Stephan Bausch und Dr. Borbála Dux-Wenzel geben einen Praxiseinblick.
12.15 bis 12.30 Uhr Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 28. Juni 2021 mit dem beigefügten Anmeldeformular an und senden Sie dieses an contact@luther-lawfirm.com. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Weitere Informationen zu unser umfangreichen Expertise finden Sie bitte auf unserer Themenseite "Klimaklagen".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Luther Klimaklagen-Team
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