Rechtsanwalt
Of Counsel
Branche Energy
Andreas Meyer-Landrut verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Er betreut vorwiegend Industrieunternehmen in laufender gesellschaftsrechtlicher Beratung, vor allem betreffend gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Compliance, Corporate Governance, Konzern- und mitbestimmungsrechtliche Fragen. Dazu gehören z.B. Kapitalmaßnahmen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Strukturentscheidungen sowie M&A-Transaktionen.
Andreas Meyer-Landrut wurde nach dem Studium in Bonn und Berlin 1987 zum Anwalt zugelassen. Er begann seine Laufbahn als Associate, ab 1992 als Partner bei einer überörtlichen Kanzlei in Frankfurt/Main. Nach der Fusion mit einer internationalen US-Kanzlei in 2000 führte er deren Standort in Düsseldorf fort. 2008 wechselte er mit seinem Team zu einer internationalen britischen Kanzlei in deren Büro nach Köln. 2024 schloss er sich Luther als Of-Counsel an.