Unsere Experten beraten Sie auch im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ganzheitlich: Ob als geschädigtes oder betroffenes Unternehmen, analysieren und bewerten wir Ihre Situation umfassend und erarbeiten eine auf Ihren Fall zugeschnittene, pragmatische Lösung, die nicht nur rechtssicher ist, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen wahrt. Auch bei noch so komplexen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlichen, grenzüberschreitenden Sachverhalten erarbeiten wir für Sie die beste Strategie, führen ein effizientes Krisenmanagement durch und sorgen für eine zielführende Kommunikation mit den ermittelnden Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden.
Präventiv sowie im Ernstfall sollten Sie auf die Expertise unseres Teams vertrauen: Wir vertreten Sie als Beschuldigter oder Geschädigter in nationalen und internationalen Straf- und Bußgeldverfahren, bei Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Sollten sich das Management, Organmitglieder oder Mitarbeiter unternehmensschädigendes Fehlverhalten zu Schulde kommen lassen haben, beraten und vertreten wir Sie in der Aufklärung sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Bei M&A-Transaktionen führen wir für Sie, zur Vermeidung etwaiger Haftungsrisiken, eine Risikoanalyse und –bewertung durch.
Bei Bedarf können wir das Know-how unserer nationalen und internationalen Kollegen aus dem Kartell-, Steuer-, Arbeits-, Außenwirtschafts-, Datenschutz, Gesellschafts- und Vergaberecht sowie das Team „Compliance & Internal Investigations“ zu Rate ziehen. Finden Ermittlungen in Ländern, in denen wir über keinen eigenen Standort verfügen, statt, arbeiten wir eng mit den Experten unserer Partnerkanzleien zusammen. Mit unserer Hilfe nimmt Ihr Verfahren einen erfolgreichen Verlauf – deswegen sollten Sie auf das Können unseres Teams „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ vertrauen.
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