Der militärische Konflikt in der Ukraine wird nach den Ankündigungen der Bundesregierung und der Europäischen Union weitere weitreichende Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation nach sich ziehen. Bereits im Juli 2014 verhängte die EU ein Embargo gegen Russland aufgrund der Annexion der Halbinsel Krim. Diese Sanktionen wurden durch die EU zuletzt am 18. Dezember 2023 verlängert und erreichen nun wichtige Deadlines.
Am 18. Dezember 2023 hat die EU mit den drei Verordnungen (EU) 2023/2873, 2023/2875 und 2023/2878 ihr 12. Sanktionspaket zur Verschärfung der Embargo-Maßnahmen gegen Russland veröffentlicht. Darin enthalten ist unter anderem eine Neuerung, die alle Unternehmen betrifft, die bestimmte Waren in Drittländer außerhalb der EU verkaufen.
Mehr Informationen:
Russland-Embargo - Teil 1: 12. Sanktionspaket enthält wichtige Deadlines! | LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (luther-lawfirm.com)
Russland-Embargo - Teil 2: 12. Sanktionspaket enthält wichtige Deadlines! | LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (luther-lawfirm.com)
Unsere Experten beraten Sie zu allen rechtlichen Konsequenzen im Kontext der Sanktionen.
Ihr Ansprechpartner: Ole-Jochen Melchior
Deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Russland oder in die betroffenen Gebiete sind angehalten, bestehende oder sich anbahnende Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf die jüngsten Sanktionen auf den Prüfstand zu stellen. In erster Linie gilt dies für Leistungen, die der neuen Embargo-Verordnung unterfallen. Betroffen sind insbesondere - aber nicht nur - Waren mit Ursprung aus den Regionen Donezk und Luhansk sowie die Ausfuhr von sog. Dual-Use-Güter und anderen vergleichbaren verteidigungs- und sicherheitssensiblen Technologien.
Zwar gilt im Grundsatz das Prinzip „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Es statuiert den Grundsatz der Vertragstreue und besagt, dass es kein beliebiges Lösungsrecht von Verträgen gibt. Naturgemäß gilt dieser Grundsatz nicht grenzenlos. Wird die Vertragsbeziehung eines deutschen Unternehmens beispielsweise von den Wirtschaftssanktionen erfasst, stellt sich die Frage, welches Schicksal diesen Vertrag ereilt und ob es rechtliche Optionen oder gar Pflichten gibt, sich von seinen Vertragspflichten zu lösen. Wissenswert ist des Weiteren, welche rechtliche Möglichkeiten bestehen, unternehmerische Dispositionen, die in der Erwartung der Vertragsdurchführung getätigt wurden, abzufedern. Weiter ist oftmals von Interesse, ob Schadensersatzpflichten drohen.
Unsere Experten beraten Sie unter anderem zu entsprechenden Vertragsklauseln, Lösungsmöglichkeiten nach dem UN-Kaufrecht, Auswirkungen von gesetzlichen Verboten auf bestehende Vertragsverhältnisse und andere gesetzliche Handlungsoptionen.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Kuuya Chibanguza, LL.B.
Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass die es in vielen Wirtschaftsbereichen zu erheblichen Störungen kommt. Angesichts der ungewöhnlichen Umstände, die auch dazu führen können, dass nicht immer die erforderlichen Vertretungspersonen für das Unternehmen erreichbar sind, sollten Unternehmen prüfen, ob und welche Anpassungen bei Vertretungsregeln, Zeichnungsrechten oder organschaftlicher Vertretung sinnvoll sein können, um stets in erforderlichem Umfang rechtlich agieren zu können. Dies betrifft die Abwicklung von Alltagsgeschäften ebenso wie die Frage, wie die Vertretung von Geschäftsleitungsorganen organisiert sein. Kann.
Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen, die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu sichern.
Ihr Ansprechpartner: Prof. Dr. Jörg Rodewald
Viele Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar an Wirtschaftsbeziehungen mit Russland hängen, werden in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen konfrontiert werden. Die Lieferung von Waren nach Russland und von Russland ist infolge der Ereignisse in der Ukraine nahezu vollständig zusammengebrochen. Häufig ist fraglich, ob ein notwendiger Kapazitätsabbau bzw. der Aufbau eines Ersatzlieferanten noch langfristig finanziert werden kann. Wichtig ist es, die hieraus resultierenden Risiken schnell und möglichst umfassend einzuschätzen. Das deutsche Insolvenzrecht bietet für Unternehmen, die „unverschuldet“ in eine Krise geraten, ein großes Instrumentarium, um die Krise nicht nur unbeschadet, sondern gestärkt zu meistern. Wichtig ist, dass mit der Vorbereitung eines Verfahrens frühzeitig begonnen wird.
Ihre Ansprechpartner: Reinhard Willemsen, Gunnar Müller-Henneberg
Obwohl die EU, anders als die USA, derzeit noch von sektoralen Sanktionen gegen die russische Energieindustrie absieht, erreichen die Marktpreise für Erdöl, Erdgas und Elektrizität ständig neue Höchststände. Grund ist die Erwartung der Märkte, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Europa entweder zu Einfuhrbeschränkungen durch den Westen, alternativ Ausfuhrbeschränkungen durch Russland oder technischen Lieferunterbrechungen im Transit durch die Ukraine aufgrund von Kriegshandlungen kommen könnte. Auch bei einer – derzeit nicht absehbaren – Entspannung der Situation ist insgesamt nicht mit deutlich sinkenden Energiepreisen zu rechnen. Unternehmen müssen ihre Handlungsoptionen jetzt aktiv selbst prüfen und nachhaltig bearbeiten.
Ihr Ansprechpartner: Gerd Stuhlmacher
Die deutsche Energiepolitik steht vor einer Zäsur. Auslöser ist die Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik angesichts der Geschehnisse in der Ukraine. Das Ziel der Bundesregierung ist „Energiesouveränität“. Das heißt, die kurz- bis mittelfristige Überwindung der Abhängigkeit von russischen Importen bei fossilen Energieträgern. Derzeit stammen 55 Prozent aller Gaslieferungen, 50 Prozent der Kohle und 35 Prozent des Rohöls aus Russland. Um energieseitig autark zu werden, hatte Minister Habeck bereits am 24. Februar 2022 den „Vorsorgeplan - Stärkung der Krisenvorsorge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ vorgelegt.
Die Kernpunkte sind
Der auf der Hand liegenden Frage nach einem „Ausstieg aus dem Atomausstieg“ erteilte Minister Habeck am vergangenen Sonntag keine generelle Absage. Alle Optionen lägen auf dem Tisch. Er gab aber zu bedenken, dass es nach seinem Kenntnisstand wohl unüberwindbare technische Hindernisse gäbe. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Um diesen einschneidenden Entwicklungen wirksam begegnen zu können, müssen die Unternehmen ihre derzeitige fossile Energieversorgungssituation unverzüglich einem Belastungstest unterziehen sowie ihre Dekarbonisierungskonzepte an die neuen Realitäten und vor allem einen beschleunigten Ausstiegsplan anpassen. Die Zeit läuft.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Dr. Holger Stappert, Gerd Stuhlmacher
Russlands Überfall auf die Ukraine bringt auch Fragen des völkerrechtlichen Schutzes von ausländischen Investitionen im ukrainischen Staatsgebiet mit sich. Insbesondere deutsche Unternehmen sind in der Ukraine in diversen Sektoren aktiv. Sollten solche deutschen Investitionen im Rahmen der derzeitigen militärischen Auseinandersetzung oder einer Besetzung von Teilen des ukrainischen Staatsgebiets beschädigt, vernichtet oder enteignet werden, stellt sich die Frage nach Rechtsschutzmöglichkeiten. Unsere Experten beraten Sie umfassend zu sämtlichen Fragen des Investitionsschutzes.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Richard Happ
Die Sanktionen gegen die russische Wirtschaft erzeugen nicht nur ein erhöhtes Konfliktpotential sowohl mit russischen als auch mit nicht russischen Geschäftspartnern entlang der internationalen Lieferkette. Zudem können sie erhebliche Auswirkungen auf die (schieds-)gerichtliche Anspruchsdurchsetzung haben, die eine sorgfältige und frühzeitige Planung einer Prozessstrategie erforderlich werden lassen.
Streitigkeiten mit russischen Unternehmen, insbesondere die Durchführung von Schiedsverfahren, bergen aufgrund der weitreichenden, kriegsbedingten Sanktionen eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen. Schon die Einleitung und die Durchführung von Schiedsverfahren können schwierig werden. Gegebenenfalls kann sich die russische Partei wegen der Einschränkungen des Zahlungsverkehrs nicht an den Verfahrenskosten beteiligen. Eine sanktionierte russische Partei kann sich darüber hinaus trotz einer wirksamen Schiedsvereinbarung einseitig auf die Zuständigkeit russischer Gerichte berufen, ohne dass sie (praktische) Schwierigkeiten an der Teilnahme an dem Schiedsverfahren außerhalb Russlands nachweisen müsste. Sie kann auch versuchen, die Durchführung des ausländischen Schiedsverfahrens in Russland verbieten zu lassen. Damit besteht das Risiko kollidierender Entscheidungen. Auch die Vollstreckung von ausländischen Urteilen oder Schiedssprüchen gegen russische Unternehmen birgt erhebliches Beratungspotential. Das Ergebnis wird in Russland möglicherweise nicht anerkannt.
Der militärische Konflikt in der Ukraine wirkt sich aber nicht nur unmittelbar auf die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen nach Russland oder in die betroffenen Gebiete aus. Vielmehr kann der Konflikt die gesamte internationale Lieferkette vom Rohstofflieferanten bis hin zum Endabnehmer stören. Aus prozessualer Sicht wirft die Beteiligung mehrerer Parteien einer internationalen Lieferkette alle komplexen rechtlichen Fragen aus Mehrpersonenverhältnissen auf. Darüber hinaus können unterschiedliche vertragliche Streitschlichtungsmechanismen, Rechtsordnungen oder Gerichtsstände zu berücksichtigen sein.
Es bedarf deshalb einer sorgfältigen Planung der Prozessstrategie. Unsere Experten beraten und begleiten Sie bei der Anspruchsdurchsetzung oder -abwehr, sowohl außergerichtlich als auch vor staatlichen oder Schiedsgerichten.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Richard Happ, Dr. Stephan Bausch, D.U.
Neben den drohenden Auswirkungen wirft die aktuelle Situation die Frage auf, wie den Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Zwar konnten bereits während der sog. „Flüchtlingskrise 2015/2016“ Erfahrungen mit ausländischen Beschäftigten gesammelt werden. Es bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Unsicherheiten, „wann“, „wie“ und „auf welche Weise“ ausländische Arbeitskräfte beschäftigt oder durch Subunternehmer eingesetzt werden können und dürfen. Unter anderem mit diesen Problemen und Unsicherheiten wird sich die Beitragsreihe „Dem Personal- und Fachkräftemangel effektiv begegnen“ in den kommenden Wochen beschäftigen. Darin werden wir mögliche Handlungsoptionen aufzeigen und versuchen, ein wenig Licht in die Wirrungen des deutschen Aufenthalts- und Arbeitsrechts, einschließlich des Sozialversicherungs- und Steuerrechts zubringen.
Eine erste Handlungshilfe soll zudem das deutsch/ukrainische Arbeitsvertragsmuster darstellen sowie unser digitaler Online-Vertrags-Guide, mit welchem Arbeitsverträge digital und bilingual in Deutsch – Ukrainisch durch unseren intuitiven Vertragsgenerator erstellt werden können. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Luther hat einen Leitfaden erstellt, der eine Darstellung wesentlicher Anpassungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung aktueller Baupreissteigerungen und Lieferverzögerungen infolge des Ukraine-Kriegs mit einer kurzen Erläuterung der rechtlichen Eckpunkte und Hintergründe liefert. Ergänzend sind eine Musterklausel sowie Checklisten aufgenommen.
Ansprechpartner: Dr. Stephan Götze, Stephan Finck, Henner-Matthias Puppel und Darja Amelcenko.
Aufgrund des russischen Angriffskrieges haben sich die europäischen Mitgliedsstaaten im April 2022 auf ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt, das erstmals unmittelbar das Vergaberecht betrifft. Die Sanktions-VO sieht nunmehr ein Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot vor. In unseren FAQ haben wir die Antworten auf die drängendsten Fragen zu den Verboten der Sanktions-VO für Sie zusammengefasst.
Ansprechpartner: Dr. Stefan Mager und Charlotte Jodocy
Ihr/e Ansprechpartner >>
Newsletter (20.04.2022) - Russland. Ukraine. Europa. Rechtliche Auswirkungen für Ihr Unternehmen #3
Newsletter (14.03.2022) - Russland. Ukraine. Europa. Rechtliche Auswirkungen für Ihr Unternehmen #2
Newsletter (01.03.2022) - Russland. Ukraine. Europa. Rechtliche Auswirkungen für Ihr Unternehmen