Wir haben langjährige Erfahrung bei der Beratung in- und ausländischer institutioneller Investoren, Family Offices, Business Angels und Corporate VCs im Rahmen von Finanzierungsrunden über alle Stagen bis zum Exit. Ob bei der Due Diligence Prüfung, der Gestaltung der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung oder der Umstrukturierung nach dem Einstieg – bei uns können Sie auf hochspezialisierte, interdisziplinäre Teams von Rechtsanwälten und Steuerberatern zurückgreifen, die Sie aus einer Hand effizient und pragmatisch beraten.
Wir beraten regelmäßig bei Seed und Series Finanzierungsrunden aller Größen und sind als „Full Service Kanzlei“ bestens aufgestellt um den kompletten Prozess von der Due Diligence Prüfung über die Vertragsgestaltung und Verhandlung bis zur Beurkundung zu begleiten.
Rechtliche Due Diligence Prüfungen erfordern interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedensten Rechtsbereiche. Als „Full Service Kanzlei“ haben wir alle relevanten Rechtsbereiche unter einem Dach vereint. Unsere Berater arbeiten als eingespieltes Team regelmäßig zusammen und können so einen effizienten und pragmatischen Prozess auf den Punkt gewährleisten.
Share Deal, Asset Deal und Börsengang sind das Tagesgeschäft unserer M&A Anwälte. Unsere VC spezialisierten Berater wissen um die besonderen Bedürfnisse von Risikokapital-Investoren und können so auf den Punkt bei der Gestaltung und Umsetzung eines jeden Exit-Szenarios beraten.
Portfoliogesellschaften, die den Sprung über den großen Teich wagen und Kapital von US Investoren einsammeln wollen, sehen sich auch heute noch gelegentlich mit der Forderung konfrontiert, den Hauptsitz und zumindest einen Teil des Managements in die USA zu verlegen. Dabei müssen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Gestaltung genauestens durchdacht sein. Da eine einfach Umwandlung nach dem deutschen Umwandlungsgesetzt ausscheidet, sind alternative Gestaltungen zu wählen. Zusammen mit unseren US-amerikanischen Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt um hierfür die passende Struktur umzusetzen.
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Egal ob Gewährung von Geschäftsanteilen, Anteilsoptionen (Stock Options), Stock Appreciation Rights oder virtuelle Anteile (Phantom Shares), wir beraten regelmäßig bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Vor einer Investition bietet es sich an, sich im Rahmen einer Due Diligence auch ausführlich mit der datenschutzrechtlichen Compliance auseinander zu setzen. So muss das Geschäftsmodell als solches, aber auch die Ausgestaltung der Prozesse danach untersucht werden, ob sie mit dem geltenden Datenschutzrecht in Einklang steht. Unsere Experten beraten nationale und internationale Unternehmen im Bereich des Datenschutzes und führen regelmäßig umfassende Datenschutz-Audits durch – dadurch haben sie die erforderliche Fachkompetenz, um Sie bei Ihrer Investitionsentscheidung bestmöglich zu unterstützen.
Die Nutzungsrechte an den Produkten, Innovationen oder dem Geschäftsmodell des Startups sind besonders entscheidend. Liegen diese tatsächlich nicht beim Startup, kann sich dies maßgebend auf den Erfolg des Unternehmens auswirken. Unsere spezialisierten Berater im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht haben langjährige Erfahrung und Expertise, IP-Rechte auf Herz und Nieren zu prüfen.
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