Die Künstliche Intelligenz (KI) ist das Thema unserer Zeit. Wohl kaum einer Technologie werden aktuell mehr Hoffnungen, aber auch Ängste zugeschrieben. Während sich Hoffnungen etwa im Hinblick auf die durch sie denkbaren Vorteile, wie zum Beispiel der eigenständige Übernahme einzelner Tätigkeiten und Ängste (hier begegnet man z. T. der Sorge vor einer lückenlosen Überwachung durch die KI) häufig auf starke KI beziehen, wird in der Praxis aktuell die sogenannte schwache KI eingesetzt. Dabei geht es in der Regel um die Methoden des Deep Learning in neuronalen Netzen. Nicht nur die Bundesregierung will künstliche Intelligenz in Deutschland voranbringen. Auch die EU-Kommission hat sich vorgenommen, die Technologie in Europa zu fördern.
Unsere Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Belangen dieses noch sehr jungen Rechtsgebiets und helfen Ihnen, die wesentlichen Aspekte in den richtigen Zusammenhang zu stellen und zu verstehen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle, bei Rechtsfragen der Informationsbeschaffung und Datenanalyse sowie bei Scoring- und Bewertungsmodellen. Auch in den innovativen Bereichen UAVs (Drohnen) & Robotics, Mobility & Autonomous Driving oder E-Health bieten wir Ihnen fundierte Expertise und Beratung zu allen rechtlichen Themen.
Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, bei der Entwicklung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz rechtskonform zu agieren. Dabei ist der Rechtsmaßstab, gegen den künstliche Intelligenz gemessen wird, alles andere als klar. Auf unterschiedlichsten Ebenen werden aktuell neue Normen und Regelungen entworfen und erlassen. Vor allem der Entwurf der EU-Kommission für eine sogenannte KI-Verordnung wird hier weitgehende Regelungen bringen. Hier sind wir an verschiedenen Stellen mit dem nationalen und EU-Gesetzgeber in Kontakt und bringen uns in die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion ein.
In rechtlicher Hinsicht stellen sich bei KI-basierten Produkten und Anwendungen zunächst natürlich Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Die Vorgaben zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, die sich vor allem aus der DSGVO ergeben, gilt es zu beachten. Nur so lassen sich zum Beispiel Abmahnungen und zum Teil empfindlich hohe Bußgelder vermeiden.
Um die notwendigen und durch die Anwendung selbst erzeugten Daten für das eigene Unternehmen nutzen zu können, ist aufgrund der bisher noch nicht klaren Zuordnung der Daten an einen Akteur unbedingt erforderlich, vertragliche Zuordnungen vorzunehmen. Grund hierfür ist, dass es noch keine gesetzliche Regelung darüber gibt, wer das Eigentum an den Daten innehaben soll. Nur durch eine solche vertragliche Vereinbarung lässt sich derzeit sicherstellen, dass diese Daten unter Beachtung des Datenschutzes für weitere Lösungen und geschäftliche Vorhaben genutzt werden können.
Ein weiterer Aspekt, den es bei der Nutzung von KI zu beachten gilt, sind Fragen der Haftung und Produkthaftung für den Fall, dass es zu Fehlfunktionen und daraus resultierenden Schädigungen kommt. Hier ist zum Beispiel zu beobachten, dass es durch die starke Vernetzung KI-basierter Lösungen auch zu einer Verschiebung der Verpflichtung zur Produktbeobachtung zulasten der Hersteller bzw. Programmierer kommt.
Für Unternehmen ist es beim Einsatz von KI-Lösungen ebenfalls von zentraler Bedeutung, dass frühzeitig Vorkehrungen zum Schutz von Arbeitsergebnissen, die die KI erzeugt, getroffen werden. Auch hier sind nicht zuletzt in vertraglicher Hinsicht möglichst frühzeitig und mit allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren vertragliche Absprachen zu treffen.
Natürlich können wir an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick über die relevanten Themen liefern. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind vertieft mit diesen Themen befasst, was u.a. die zahlreichen Veröffentlichungen untermauern.
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