Anfang des Jahres erschien im Nomos-Verlag das Handbuch „Künstliche Intelligenz“ unserer Kollegen Dr. Kuuya Chibanguza und Christian Kuß LL.M.
In diesem Interview geben Sie Einblicke in die Entstehung sowie die darin behandelten Themen.
Am Anfang war die Idee, einen kurzen Aufsatz zum Thema Künstliche Intelligenz zu schreiben. Mit dieser Idee haben wir begonnen, zu recherchieren. Wir haben dann festgestellt, dass wir nicht einen Aufsatz schreiben müssen, sondern eine ganze Reihe. Und dann lag der Sprung zum Buch letztlich nahe. Gemeinsam mit unserem Co-Herausgeber Hans Steege haben wir uns dann auf den Weg nach Baden-Baden gemacht, um die Idee beim Nomos-Verlag vorzustellen. Unsere Ansprechpersonen waren von der Idee begeistert, aber haben mit Blick auf die wenigen grauen Haare auf unseren Köpfen gefragt, ob wir denn auch Autoren und Autorinnen für das Handbuch gewinnen können.
Wir wollten dem Nomos-Verlag natürlich zeigen, dass es kein Problem für uns ist, weitere Autorinnen und Autoren zu gewinnen. Dass es dann am Ende 110 Autorinnen und Autoren geworden sind, damit hätten wir selbst auch nicht gerechnet. Die große Herausforderung bestand dann darin, die Beteiligten zu managen und dafür zu sorgen, dass die Beiträge pünktlich abgeliefert werden. Wie so oft – bei dem einen klappt es besser als bei dem anderen.
Eine der spannenden Aufgaben war es, die Autorinnen und Autoren aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammen zu bringen, sodass ein in sich stimmiges Werk entsteht. Das Buch umfasst nicht nur rechtliche Beiträge, sondern auch Beiträge aus anderen Disziplinen. Als Beispiel zu nennen sind hier etwa philosophische Abhandlungen sowie ganz exotische, wie z. B. zu Sexrobotern.
Als Kinder der 80er? Terminator und Co. Tatsächlich wird Künstliche Intelligenz als eine der Technologien angesehen, die die Zukunft der Menschen weitgehend prägen werden. Man kann hier wohl von ähnlich tiefgreifenden Auswirkungen ausgehen, wie die Änderungen, die das Internet mit sich gebracht hat. Kombiniert man das Thema Künstliche Intelligenz mit weiteren aktuellen Technologien wie Internet of Things, Big Data, Urban Mobility, Drohnen und auch großen politischen Diskursen wie Nachhaltigkeit und Klimawandel, zeigt sich, dass diese Technologie das Zeug zum „Game Changer“ hat. Es ist einfach faszinierend, wenn man sich vorstellt, was daraus alles wachsen kann. Zudem stehen wir gerade erst am Anfang der kommerziellen Verwendung von Künstlicher Intelligenz. Wir haben also die Chance, aktiv mitzugestalten, wie Künstliche Intelligenz zukünftig rechtlich geregelt wird. Hier spielen aktuell vor allem noch ethische Fragen eine Rolle, die aber nunmehr in Gesetze überführt werden. Auch in der täglichen Beratung kommen wir immer häufiger mit dem Thema in Berührung. Daraus wächst natürlich auch das Interesse, sich immer tiefer mit dem Thema zu beschäftigen. Schließlich ist da aber auch der Wunsch der eigenen Bequemlichkeit: Es wäre doch klasse, wenn man alle unliebsamen Aufgaben an eine KI übertragen könnte, oder?
Dass das Thema bereits jetzt quasi jeden Bereich unseres Leben beeinflussen kann. Dies zeigt sich gerade auch an den elf Use-Cases, in die sich unser Handbuch aufteilt. Bei der Gestaltung des Handbuchs haben wir natürlich auch auf die Konkurrenz geschaut. Uns ist dabei aufgefallen, dass die juristische Literatur immer von sehr abstrakten Sachverhalten ausgegangen ist und auf der Grundlage juristische Schlüsse gezogen hat. Ein klassisches Beispiel ist die Mär von der KI als „Black Box“, also der Annahme, dass nicht nachvollziehbar sei, wie die künstliche Intelligenz zu einem bestimmten Ergebnis gelangt ist. Ausgehend von dieser Annahme werden dann rechtliche Forderungen gestellt. Wenn man sich aber näher mit den technischen Grundlagen beschäftigt, wird schnell klar, dass die Annahme falsch ist. Man kann sehr wohl nachvollziehen, wie künstliche Intelligenz zu bestimmten Schlussfolgerungen gelangt (sog. Explainable AI). Das funktioniert zwar anders als bei herkömmlicher Software und es gibt gewisse Probleme, aber dennoch ist es möglich. Dieses Beispiel zeigt, dass das Thema einfach so komplex gedacht werden muss, dass man es gar nicht allein aus Sicht einer einzigen Disziplin sinnvoll greifen kann. Neben der technischen Dimension stellen sich natürlich auch ökonomische, philosophische und soziale Fragen.
Es hat sich als hilfreich erwiesen, zum einen strenge Fristen zu setzen und dann alle Mitwirkenden über die gesamte Zeit der Entstehung immer wieder zu erinnern. Zum Glück mussten wir im Ergebnis niemanden wegen Verspätung wieder streichen, da alle zumindest in letzter Sekunde geliefert haben. Jetzt, nach Veröffentlichung des Handbuchs, zeigen die positiven Rückmeldungen, dass es zudem den ein oder anderen weiteren Use-Case gibt, den man auch aufnehmen könnte. Dies gilt zum Beispiel für Gaming oder Energie. Also, wir haben schon wieder neue Ideen für die nächste Auflage.
Vielleicht, dass wir so verrückt waren, uns einem solch dynamischen Thema in der Freizeit anzunehmen :-)
Es ist das Thema der Zukunft, das zunehmend auch von sehr vielen unserer Mandantinnen und Mandanten nachgefragt wird. Da KI letztlich branchenunabhängig ist, wird sie sich früher oder später auch in allen unseren Beratungsfeldern und somit z. B. den Industriegruppen wiederfinden.
Zum einen gilt auch hier die alte Weisheit: Nach der Auflage ist vor der Auflage. Zum anderen bringen wir uns beide in unterschiedlichen Projekten zu dem Thema ein. Anfragen für weitere Veröffentlichungen und Vorträge liegen schon auf unseren Tischen. Spannend ist aber auch, dass wir mittlerweile Zugang zu Europaparlamentariern haben und mit diesen im Austausch zu dem Thema stehen. So durften wir z. B. den aktuellen Gesetzesentwurf des EU Act kommentieren und Änderungen vorschlagen.
Danke für diese Einblicke