Dr. Kay Oelschlägel

Dr. Kay Oelschlägel

Dr. Kay Oelschlägel

Hamburg

T +49 40 18067 12175

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Partner
Branche Health Care & Life ScienceInformation Tech & Telecommunications

Inhaltliche Schwerpunkte

Dr. Kay Oelschlägel ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er berät mit seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung und seiner herausragenden Expertise nationale und internationale Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des IT-Rechts, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwarelizenzverträgen mit großen Softwareherstellern (SAP (S/4 HANA) , Microsoft, IBM, Oracle), IT-Outsourcing-Verträgen, Softwareüberlassungsverträgen, IT-Migrationsprojekten und in Vergabeverfahren über IT-Leistungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Datenschutzrecht (u. a. Verhandlung mit den Aufsichtsbehörden (Meldepflichten und Bußgeldverfahren), Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz und Mitbestimmung, E-Health-Datenschutz, Outsourcing und Cloud Computing) und in der Beratung von digitalen Transformationsprojekten mit einem Schwerpunkt u.a. im E-Health-Bereich. Ergänzende Beratungsfelder sind das E-Commerce-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie der Bereich des Äußerungs- und Presserechts.

Beratungsfelder
Vita

Dr. Kay Oelschlägel ist seit über 25 Jahren beratend und forensisch im IT- und Datenschutzrecht tätig. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ist er bei Luther bzw. den Vorgesellschaften beschäftigt. Er ist Gründungsautor der seit Anfang 2010 erscheinenden Fachzeitschrift IP-Rechtsberater des Otto Schmidt Verlages und seit 2020 ständiger Autor der Zeitschrift IT-Rechtsberater desselben Verlags, Mitherausgeber und Autor des Rechtshandbuchs „Online-Shop“ und Autor zahlreicher weiterer Veröffentlichungen. Von 2005 bis 2009 war er Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg. Von 2007 bis 2009 war er Dozent zur Ausbildung des Fachanwalts IT-Recht bei Dr. Grannemann & Fürstenberg. Seit 2019 ist Dr. Oelschlägel Vorsitzender des Fachausschusses IT-Recht der Hamburger Rechtsanwaltskammer. Er ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Auszeichnungen
  • The Legal 500 Deutschland 2024: Nennung in der Rubrik "Informationstechnologie - Datenschutz" (erste Empfehlung in 2023)
  • kanzleimonitor.de (2022/2023): Empfehlung in der Rubrik "IT-Recht" (erste Empfehlung in 2019/2020)
  • Best Lawyers 2025: Empfehlung in der Rubrik "Information Technology Law"
  • Kanzleien in Deutschland 2012: Empfehlung in der Rubrik "IP- und Medienbereich" (erste Empfehlung in 2010)
Ausgewählte Mandate

  • Laufende Beratung von zahlreichen Dax-Konzernen und großen Mittelständlern  bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwarelizenzverträgen mit großen Softwareherstellern (SAP, Microsoft, IBM, Oracle, VMware etc.)
  • Beratung von bedeutenden Softwareherstellern und IT-Dienstleistern bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-Projektverträgen/Kundenverträgen
  • Beratung von zahlreichen öffentlichen Auftraggebern bei Ausschreibungen von IT-Leistungen, insbesondere im Gesundheits- und Verkehrsbereich
  • Umfassende Beratung eines international tätigen Softwareanbieters in IT-vertragsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung einer städtischen Genossenschaft bei einem großen IT-Outsourcing Projekt

Publikationen

Blog Einträge
Mitgliedschaften

  • BRAK-Ausschuss für beA-Anwendungen

Vorträge