Geistiges Eigentum („Intellectual Property“) stellt in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Dem Schutz dieses Eigentums sollte daher eine immens hohe Bedeutung beigemessen werden, nicht nur um den unternehmerischen Erfolg zukünftig nicht zu gefährden, sondern auch zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie. Unser Team aus dem Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht verfügt über exzellente Erfahrung, wenn es um den Schutz bestehender Werte, die Kreation und Etablierung einer neuen Marke oder aber um ein Rebranding geht. Strategisch und fachspezifisch denkend, versetzen sich unsere Berater dabei in Ihre Unternehmensziele hinein.
Zu gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Gebrauchsmustern, Patenten und Sortenschutzrechten berät unser Team ebenso auf höchstem Niveau, wie im Wettbewerbs-, Werbe-, Urheber-, Presse- und Medienrecht. Unsere Experten unterstützen Sie im konkreten Verletzungsfall und bei der Entwicklung und Umsetzung grundlegender IP-Konzepte zur Sicherung und Optimierung Ihres IP-Portfolios stets zielorientiert.
Wir beraten Sie in der Vertragsgestaltung, vertreten Ihre Interessen in Vertragsverhandlungen und setzen Ihre Rechte außergerichtlich, in Schiedsverfahren sowie vor deutschen, europäischen und asiatischen Gerichten durch. Sind Drittstaaten betroffen, in denen wir kein eigenes Büro haben, arbeiten wir eng mit unseren Partnerkanzleien vor Ort zusammen. Denn im globalen Zeitalter sollte ein weltweiter Markenschutz unbedingt bedacht werden.
Einzelgesellschaften beraten wir ebenso versiert wie internationale Konzerne. Als Full-Service-Kanzlei können wir zudem stets unsere Kollegen aus anderen Beratungsfeldern, wie etwa Steuer- und Transfer-Pricing-Experten, hinzuziehen.
Abgerundet wird unser breites Beratungsangebot durch die hervorragende Expertise unseres Teams hinsichtlich Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, einschließlich Know-how-Schutzverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Mit deren Konzipierung sind unsere Anwälte bestens vertraut: Mit Inkrafttreten des auf der EU-Know-How-Richtlinie basierenden "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" (GeschGehG) haben sich die Anforderungen an den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in Unternehmen grundlegend geändert. Von der geheimen Rezeptur über die Einkaufspreise bis zur Kundenliste ist nunmehr stets die Implementierung und Dokumentation von "angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" nötig, wenn sich Unternehmen auf den zivil- und strafrechtlichen Schutz derjenigen Informationen berufen wollen, die ihren Wettbewerbsvorteil sichern.
Wir beraten Sie zu allen Aspekten der neuen Rechtslage. Von der Anpassung Ihrer Arbeitnehmer- und Lieferantenunterlagen (Stichwort: "NDA"), über die Schulung aller Unternehmensebenen bis hin zur Erstellung ganzheitlicher Geheimnisschutzkonzepte. Dabei teilen wir stets Ihr Kostenbewusstsein, denn wo immer sich Synergien zu etablierten Prozessen in Ihrem Unternehmen ergeben (z.B. Datenschutz, IP-Schutz oder ISMS), werden wir diese kostensparend einbeziehen.
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