Eine fast schon unüberschaubare Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Regularien fordert den exportierenden Unternehmen im Bereich der Exportkontrolle ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und interner Compliance ab. Darüber hinaus hat die Investitionskontrolle in den vergangenen Jahren durch die gestiegene Anzahl an Unternehmenskäufen, Gesetzesverschärfungen sowie chinesischer Übernahmen im Bereich deutscher Schlüsseltechnologien erheblich an Bedeutung gewonnen. Infolge des BREXIT fallen zudem Investitionen aus Großbritannien unter die deutsche Investitionskontrolle. Durch die Expertise unseres Teams im Außenwirtschaftsrecht bieten wir Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten der Export- und Investitionskontrolle sowie der Compliance wie auch im WTO-Recht und im Antidumping-Recht der Europäischen Union exzellente Beratung.
In der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern haben Sie mit unserem Team einen zuverlässigen Partner an der Seite, der auf außenwirtschaftsrechtliche Fragen fokussiert ist, interdisziplinär denkt und da, wo es geboten ist, eng mit den Kollegen aus anderen Beratungsfeldern, wie dem Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Subventions- und Beihilfenrecht oder Steuerrecht, zusammenarbeitet.
Im Wissen um die Hintergründe und Besonderheiten wichtiger ausländischer Märkte, auch dank unserer Standorte im asiatischen Raum, können wir Sie bei Exportvorhaben exzellent unterstützen.
Unser Team berät zu allen exportkontrollrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Embargos, Anti-Terror-Listen, Dual-Use-Gütern, Ausfuhrbeschränkungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und schult Ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter gezielt.
Wir beraten Sie außerdem zu Vertragsgestaltungen speziell unter exportkontrollrechtlicher Sicht, unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und begleiten Sie in Genehmigungs- oder Widerspruchsverfahren.
Wir sind mit der ganzheitlichen Beratung bei Investitionen durch ausländische, insbesondere chinesische, Investoren in Deutschland bestens vertraut: Im Hinblick auf die Komplexität von Unternehmensübernahmen ist es ratsam, frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten nach dem AWG und der AWV sowie nach ggf. relevantem ausländischen Recht zu kennen und zu beachten. Wir beraten Sie im Rahmen von Bieterverfahren hinsichtlich der Anforderungen der Investitionskontrolle nach dem AWG und der AWV sowie der Vorbereitung und Durchführung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der Freigabe durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
Unsere Experten beraten Sie in allen Angelegenheiten der sektorübergreifenden und sektorspezifischen Investitionskontrolle: Zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kann das BMWi den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische, vor allem nicht-europäische, Käufer im Einzelfall prüfen. In der Beratungspraxis spielt vor allem die sektorübergreifende Investitionskontrolle nach §§ 55 ff. AWV eine wichtige Rolle, die branchenunabhängig für jeden Erwerb eines in Deutschland ansässigen Unternehmens durch einen Investor mit Sitz außerhalb der EU und des EFTA-Raumes gilt. Mit den jüngsten Gesetzesnovellen der Jahre 2017 und 2019 fallen bestimmte Investitionen bereits ab einer 10 %-Beteiligung in den Anwendungsbereich von AWG und AWV, wobei vor allem Beteiligungen an Unternehmen der „kritischen Infrastruktur“ im Fokus der Prüfung stehen.
Zu berücksichtigen ist auch die parallele Überprüfung geplanter Transaktionen durch andere Staaten, insbesondere die zunehmend strengere Genehmigungspraxis seitens der US-Behörde CFIUS. Aber auch innerhalb der Europäischen Union (EU) verschärfen verschiedene Staaten ihre nationalen Regelungen und die EU selbst arbeitet an einer Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften zur Investitionskontrolle.
Bei der Etablierung und Überprüfung Ihrer unternehmensinternen Exportkontroll-Richtlinien sowie der Entwicklung und Installation von Compliance-Systemen beraten unsere Experten Sie stets auf dem höchsten Niveau.
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Ein diskriminierungsfreier und transparenter Zugang ist das A und O für den internationalen Handel zwischen den Vertragsstaaten der WTO. Unser Team unterstützt Ihr Unternehmen lösungsorientiert bei allen Fragen, die sich in Bezug auf Handelsbarrieren (WTO-Recht) oder Erschwerung des Zugangs zu den EU-Märkten ergeben können.
Im Bereich des Antidumpings vertreten wir unsere Mandanten umfassend bei Dumping- oder Subventionsvorwürfen und entwickeln mit Ihnen Schutzmaßnahmen. Wir unterstützen Sie etwa bei der Beantwortung von Fragenkatalogen im Anti-Dumpingverfahren und vertreten Sie mit unserem internationalen Team gegenüber der EU-Kommission.
Sollten Sie durch die Einfuhren gedumpter oder subventionierter Waren geschädigt worden sein, verteidigen wir zum Beispiel Ihre Rechte durch entsprechende Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission und übernehmen vertrauensvoll die Abstimmung mit weiteren betroffenen Unternehmen oder Verbänden.
Auslandsinvestitionen bedürfen auf Grund anderer Jurisdiktionen besonderer Beratung: mit Blick auf Risiken, etwa durch Enteignungen, Vertragsbruch, diskriminierendes oder willkürliches Handeln, vertreten wir unsere Mandanten bei Eingriffen ausländischer Regierungen und Behörden. Darüber hinaus stehen unsere Experten Ihnen bei der Prävention und Verteidigung insbesondere von Entscheidungsträgern gegen strafrechtliche Sanktionen jederzeit vertrauensvoll zur Seite.
Steuerliche Aspekte des Außenhandels (zum Beispiel Transfer Pricing, Umsatzsteuer, internationale Besteuerung) sowie die Betreuung zollrechtlicher Fragestellungen zählen zum Kerngebiet unserer Steuerrechtsexperten, die Sie bei allen Fragen in bi- und multilateralen Handelsabkommen fachkundig unterstützen.
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