Beschränkungen des Wettbewerbs durch Unternehmen werden in den meisten Teilen der Erde nicht toleriert und oft drakonisch sanktioniert. Für Ihr Unternehmen sollten Sie eine vorausschauende Kartellrechtsstrategie wählen, um innerhalb der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen maximalen Unternehmenserfolg zu erzielen. Unser Team berät Sie exzellent, wenn es darum geht, Risiken frühzeitig zu erkennen, Handlungsspielräume in Vertrieb und Unternehmenskooperationen zu erkennen und zu nutzen, Fusionen und Übernahmen durch behördliche Verfahren zu manövrieren, Handlungs- und Verteidigungsstrategien zu entwickeln, besonders wenn Geldbußen und Schadensersatz drohen. Wir verfügen über eine branchenübergreifende Expertise und Erfahrung, sowohl in den traditionellen Industrien als auch in der Digitalwirtschaft.
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass in Ihrem Unternehmen Risiken von Rechtsverstößen minimiert und frühzeitig aufgedeckt werden. Hierzu beraten wir Sie zu wirksamen und maßgeschneiderten Compliance-Maßnahmen, die zu Ihrer Unternehmenskultur passen. Sollte einmal doch der Verdacht einer Rechtsüberschreitung im Raum stehen, unterstützen wir Sie mit internen Ermittlungen bei der Aufklärung und auch unmittelbar in der Durchsuchungssituation, sofern die Kartellbehörden bereits Untersuchungen in Ihrem Unternehmen eingeleitet haben (sog. Dawn Raids). Wir entwickeln mit Ihnen zusammen die richtige Verteidigungsstrategie und vertreten Sie vor der EU-Kommission, dem Bundeskartellamt und der Staatsanwaltschaft, sowie vor deutschen und europäischen Gerichten.
Wir beraten Sie bei der Kooperation mit anderen Unternehmen, seien es Wettbewerber, Lieferanten, Abnehmer oder Projektpartner. So unterstützen wir bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Gemeinschaftsunternehmen sowie der Gestaltung von Vertriebs-, Lizenz- und Kooperationsverträgen aller Art. Wenn nötig, setzen wir diese Verträge auch gerichtlich für Sie durch.
Zusammen mit unseren Spezialisten aus dem Bereich Litigation/Arbitration beraten wir Sie umfassend bei der Geltendmachung und der Abwehr von im Kartellrecht wurzelnden zivilrechtlichen Ansprüchen, etwa auf (Kartell-)Schadenersatz, Unterlassung oder Belieferung – wenn es schnell gehen muss auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Steht ein Unternehmenskauf an, navigieren wir Sie sicher durch die notwendigen Freigabeprozesse bei den Kartellbehörden und die sonstigen Fallstricke im Vorfeld des Vollzugs. Wir prüfen, ob das Vorhaben bei den Kartellbehörden weltweit anmeldepflichtig und genehmigungsfähig ist. Wir führen nicht nur die kartellrechtliche Due Diligence durch, sondern sorgen dafür, dass der (Ver-)Kaufsprozess sich im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten hält.
Dank unserer tiefen Branchenkenntnisse, vor allem in den Bereichen Energy, Health Care & Life Science, Information Tech & Telecommunications, Mobility & Logistics, Real Estate & Infrastructure, der langjährigen kartellrechtlichen Expertise unseres Teams sowie darüber hinaus durch die Möglichkeit, als Full Service-Kanzlei jederzeit Kollegen aus anderen Rechtsgebieten, etwa aus dem Beihilfenrecht, Außenwirtschaftsrecht oder Litigation bei nationalen, europäischen und internationalen Anliegen hinzuziehen zu können, sind wir der ideale Partner für Ihre kartellrechtlichen Fragestellungen.
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Ein besonderer Service des Luther-Kartellrechtsteams ist das Angebot kartellrechtlich spezialisierter Gütestellen. Schadensersatz wegen Verstößen gegen das Kartellrecht, Unterlassung, Belieferung usw. lassen sich nicht nur vor staatlichen Gerichten fordern, sondern auch vor Gütestellen schnell und flexibel verhandeln.
Güteverfahren bieten mehrere Vorteile:
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Helmut Janssen, LL.M. (London) |
Anne Caroline Wegner, LL.M. (European University Institute) |
Nähere Informationen zu unserer jährlich wiederkehrenden Veranstaltungsreihe "Kartellrechtsfrühstück" finden Sie hier.
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