Kartellrecht

Beschränkungen des Wettbewerbs durch Unternehmen werden in den meisten Teilen der Erde nicht toleriert und oft drakonisch sanktioniert. Für Ihr Unternehmen sollten Sie eine vorausschauende Kartellrechtsstrategie wählen, um innerhalb der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen maximalen Unternehmenserfolg zu erzielen. Unser Team berät Sie exzellent, wenn es darum geht, Risiken frühzeitig zu erkennen, Handlungsspielräume in Vertrieb und Unternehmenskooperationen zu erkennen und zu nutzen, Fusionen und Übernahmen durch behördliche Verfahren zu manövrieren, Handlungs- und Verteidigungsstrategien zu entwickeln, besonders wenn Geldbußen und Schadensersatz drohen. Wir verfügen über eine branchenübergreifende Expertise und Erfahrung, sowohl in den traditionellen Industrien als auch in der Digitalwirtschaft.

Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass in Ihrem Unternehmen Risiken von Rechtsverstößen minimiert und frühzeitig aufgedeckt werden. Hierzu beraten wir Sie zu wirksamen und maßgeschneiderten Compliance-Maßnahmen, die zu Ihrer Unternehmenskultur passen. Sollte einmal doch der Verdacht einer Rechtsüberschreitung im Raum stehen, unterstützen wir Sie mit internen Ermittlungen bei der Aufklärung und auch unmittelbar in der Durchsuchungssituation, sofern die Kartellbehörden bereits Untersuchungen in Ihrem Unternehmen eingeleitet haben (sog. Dawn Raids). Wir entwickeln mit Ihnen zusammen die richtige Verteidigungsstrategie und vertreten Sie vor der EU-Kommission, dem Bundeskartellamt und der Staatsanwaltschaft, sowie vor deutschen und europäischen Gerichten.

Wir beraten Sie bei der Kooperation mit anderen Unternehmen, seien es Wettbewerber, Lieferanten, Abnehmer oder Projektpartner. So unterstützen wir bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Gemeinschaftsunternehmen sowie der Gestaltung von Vertriebs-, Lizenz- und Kooperationsverträgen aller Art. Wenn nötig, setzen wir diese Verträge auch gerichtlich für Sie durch.

Zusammen mit unseren Spezialisten aus dem Bereich Litigation/Arbitration beraten wir Sie umfassend bei der Geltendmachung und der Abwehr von im Kartellrecht wurzelnden zivilrechtlichen Ansprüchen, etwa auf (Kartell-)Schadenersatz, Unterlassung oder Belieferung – wenn es schnell gehen muss auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Steht ein Unternehmenskauf an, navigieren wir Sie sicher durch die notwendigen Freigabeprozesse bei den Kartellbehörden und die sonstigen Fallstricke im Vorfeld des Vollzugs. Wir prüfen, ob das Vorhaben bei den Kartellbehörden weltweit anmeldepflichtig und genehmigungsfähig ist. Wir führen nicht nur die kartellrechtliche Due Diligence durch, sondern sorgen dafür, dass der (Ver-)Kaufsprozess sich im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten hält.

Dank unserer tiefen Branchenkenntnisse, vor allem in den Bereichen Energy, Health Care & Life Science, Information Tech & Telecommunications, Mobility & Logistics, Real Estate & Infrastructure, der langjährigen kartellrechtlichen Expertise unseres Teams sowie darüber hinaus durch die Möglichkeit, als Full Service-Kanzlei jederzeit Kollegen aus anderen Rechtsgebieten, etwa aus dem Beihilfenrecht, Außenwirtschaftsrecht oder Litigation bei nationalen, europäischen und internationalen Anliegen hinzuziehen zu können, sind wir der ideale Partner für Ihre kartellrechtlichen Fragestellungen.

Unser Beratungsangebot:

Compliance und Internal Investigations
  • Aufbau eines kartellrechtlichen Compliance-Systems
  • Antitrust-Audit / Internal Investigations
  • Inhouse-Schulungen von Geschäftsführung, Rechtsabteilung und Mitarbeitern
  • Kartellrechtliche Verhaltensrichtlinien
  • Selbstreinigung
  • Vorbereitung auf unangekündigte Behördendurchsuchungen („Dawn Raids“)

Zum Beratungsfeld Compliance & Internal Investigations >>

Durchsuchungen („Dawn Raids“), Bußgeld- und Verwaltungsverfahren
  • Vor-Ort-Begleitung von Durchsuchungen der deutschen und EU-Kartellbehörden sowie der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren auf nationaler und europäischer Ebene
  • Beratung zu Kronzeugenanträgen
  • Vertretung im Settlementverfahren gegenüber dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission
  • Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen
  • Gerichtliche Anfechtung von Bußgeldentscheidungen vor den deutschen und europäischen Gerichten
  • Umfassende Beratung bei sonstigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren (z.B. Verwaltungsverfahren)
  • Vorbereitung auf unangekündigte Behördendurchsuchungen („Dawn Raids“)
Kooperationen mit Wettbewerbern
  • Gestaltung von Unternehmenskooperationen / Kooperationsverträgen (Produktion, Forschung & Entwicklung, Technologietransfer/Lizenzverträge, Spezialisierung)
  • Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Arbeitsgemeinschaften
  • Wettbewerbsverbote
  • Kartellrechtliche Beratung zur Teilnahme am Verbandsleben
  • Vertretung im Verwaltungsverfahren vor den deutschen und EU-Kartellbehörden
Vertriebskartellrecht
  • Gestaltung von Vertriebs- und Lizenzsystemen
  • Erstellung und (gerichtliche) Durchsetzung von Vertriebs- und Lizenzverträgen
  • Kartellrechtliches Handelsvertreterprivileg
  • Kartellrechtliche Gutachten, insbesondere im Rahmen des Self-Assessment (Einzelfreistellung gem. Art. 101 Abs. 3 AEUV)
  • Kartellrecht 4.0: Plattformen, Algorithmen und Informationsaustausch im digitalen Zeitalter
Marktbeherrschung und regulierte Märkte
  • Beratung zu regulierten Märkten (Strom, Gas, Wasser, ÖPNV, Bahn- und Flugverkehr, Entsorgungswirtschaft etc.)
  • Vertretung in Missbrauchsverfahren vor Kartell- und Regulierungsbehörden
  • Besondere Compliance-Anforderungen an Marktbeherrscher / marktstarke Unternehmen
  • Belieferungsansprüche
Litigation und Kartellschadensersatz
  • Kartellschadenersatzklagen
  • Kartellrechtliche Rechtstreitigkeiten (u.a. Belieferung, Unterlassung, Schadenersatz)
  • Post M&A Streitigkeiten wg. Compliance-Verstößen
  • einstweiliger Rechtsschutz

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M&A – Kartellrecht, Fusionskontrolle, Unternehmensgründungen
  • Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt und bei der EU-Kommission
  • Beratung zu Zusagen und Auflagen
  • Koordinierung ausländischer Anmeldungen (Multijurisdictional Filings)
  • Kartellrechtliche Due Diligence
  • Machbarkeitsstudien im Vorfeld von Erwerbsvorhaben
  • Gründung von Gemeinschaftsunternehmen
  • Post M&A Wettbewerbsverbote
  • Vollzugsverbot zwischen Signing und Closing

Zum Beratungsfeld Corporate / M&A >>

Kartellrechtscompliance für die Digitalwirtschaft
  • Kartellrechtliche Prüfung von digitalen Geschäftsmodellen und Vertragsgestaltungen, v.a. im Bereich der Plattformökonomie
  • Prüfung und Implementierung von Compliance-Systemen im Unternehmen und Schutz gegen Kartellrechtsverstöße („compliance by design“)
  • Fusionskontrollrechtliche Prüfung von Transaktionen in der Digitalwirtschaft
  • Beratung zu möglichen Szenarien eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  • Prüfung von Kooperationen und sonstigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, auch zwischen Wettbewerbern
  • Vertriebskartellrechtliche Fragenstellung im eCommerce
  • Vorbereitung auf unangekündigte Behördendurchsuchungen („Dawn Raids“)
Gütestelle Kartellrecht

Ein besonderer Service des Luther-Kartellrechtsteams ist das Angebot kartellrechtlich spezialisierter Gütestellen. Schadensersatz wegen Verstößen gegen das Kartellrecht, Unterlassung, Belieferung usw. lassen sich nicht nur vor staatlichen Gerichten fordern, sondern auch vor Gütestellen schnell und flexibel verhandeln.

Güteverfahren bieten mehrere Vorteile:

  1. Im Güteverfahren muss - anders als in einem staatlichen Gerichtsverfahren - der Kläger keinen substanziierten Tatsachenvortrag unterbreiten. Eine geraffte Darstellung des Streitgegenstandes genügt.
  2. Das Verfahren ist schnell.
  3. Das Güteverfahren kann an die Stelle des ansonsten notwendigen Gütetermins vor Gericht treten.
  4. Das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich.
  5. Droht die Verjährung eines Anspruchs kann durch die Beantragung eines Güteverfahrens eine Hemmung für die Dauer des Verfahrens plus 6  Monate erzielt werden.
  6. Stellt die Gütestelle ein gegenseitiges Einvernehmen der Parteien fest, kann daraus die Zwangsvollstreckung genauso betreiben werden wie aus einem staatlichen Urteil.

Ihre Ansprechpartner:

 

Dr. Helmut Janssen, LL.M. (London)
Partner
Brüssel, Belgien, Düsseldorf

 

Anne Caroline Wegner, LL.M. (European University Institute)
Partnerin
Düsseldorf

Kartellrechtsfrühstück - Veranstaltungsreihe

Nähere Informationen zu unserer jährlich wiederkehrenden Veranstaltungsreihe "Kartellrechtsfrühstück" finden Sie hier.

Kartell- und Fusionskontrollrecht im Gesundheitswesen
  • Beratung zu allen kartellrechtlichen Fragestellungen (Kartellverbot und Marktmachtmissbrauchsverbot), z. B.:
    • Kooperationen mit Wettbewerbern (Co-Promotion / Co-Marketing, F&E-Kooperationen, Produktionsvereinbarungen)
    • Informationsaustausch / Meldesysteme / Marktinformationssysteme
    • Maßnahmen zur Beschränkung von Parallelimporten
    • Preis- und Rabattgestaltung
    • (Late) Life Cycle Management
    • Vertriebswege (Direct-to-Pharmacy, Direct-to-Hospital, Exklusivvertrieb, Zusammenarbeit mit ausgewählten Großhändlern)
  • Vertretung in kartellbehördlichen Ermittlungs- und Bußgeldverfahren der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts sowie der Landeskartellbehörden
  • Unterstützung bei Kartellrechts-Compliance und unternehmensinternen Untersuchungen
  • Deutsche und EU-Fusionskontrolle sowie Koordinierung von Fusionskontrollverfahren weltweit
  • Investitionskontrolle nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht (FDI)
  • EU-Beihilferecht (insb. FSR)

News

19.11.2024 Pressemitteilung
Ambulante Gesundheitsversorgung: Meliva verfolgt mit Unterstützung durch Luther konsequent Buy & Build-Strategie
13.11.2024 Newsletter
Luther begleitet Captrain Deutschland GmbH bei Konsolidierung des Unternehmensportfolios
10.09.2024 Blog
The ECJ judgement Illumina/Grail – Minus plus minus does not equal plus regarding jurisdiction in European merger control
28.08.2024 Blog
Kohlenstoffspeicherung: Die Auswirkungen des Net-Zero-Industry-Acts für Erdgas- und Erdölunternehmen und damit einhergehende kartellrechtliche Fragen
08.08.2024
Luther begleitet die Fusion von SleevesUp! mit Work Inn
06.08.2024
Luther berät bei Zusammenschluss von Sicherheitstechnikunternehmen
05.08.2024
Luther berät ista SE bei der Übernahme der Chargemaker GmbH
09.07.2024
Private Equity: Luther berät Ancala bei Übernahme von Solandeo
01.07.2024 Pressemitteilung
Gesundheitswesen: Luther begleitet Land Brandenburg bei Errichtung der Medizinischen Universität Lausitz
18.06.2024 Pressemitteilung
Pharmabranche: Luther begleitet Lyomark Pharma bei Verkauf der Lyocontract GmbH an US-amerikanischen PE-Investor

Ihr/e Ansprechpartner >>

Ihr/e Ansprechpartner

Rechtsanwältin Anne Caroline Wegner, LL.M. (European University Institute), Mobility & Logistics; Logistics; Italien; Automotive, Kartellrecht; Litigation; Compliance & Internal Investigations; Handels- & Vertriebsrecht, Produkthaftung/Product Compliance

Anne Caroline Wegner, LL.M. (European University Institute)

Partnerin

T +49 211 5660 18742