Der wirtschaftliche Erfolg Ihrer Produkte entscheidet sich im Vertrieb – mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner mit dem juristischen und wirtschaftlichen Verständnis an Ihrer Seite, um Ihre Einkaufs- und Vertriebsstruktur für weltweite Geschäfte optimal zu gestalten. Wir kennen nicht nur die ständig komplexer werdenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften für Ihre Produkte oder Leistungen, sondern berücksichtigen zugleich die Besonderheiten Ihrer Branche – weil wir über Branchenerfahrung verfügen und den sie betreffenden ökonomischen, technologischen oder organisatorischen Wandel verstehen. Wir loten die Chancen und Risiken des eCommerce für Sie aus und verstehen und berücksichtigen relevante Entwicklungen aus der Industrie 4.0, um Ihr Unternehmen effizient für die Zukunft aufzustellen.
Der Rahmen, der sich aus dem Handels- und AGB- Recht sowie aus dem europäischen Kartellrecht ergibt, und innerhalb dessen Sie Ihr Vertriebssystem rechtswirksam installieren können, ist eng. Unser Team, das über langjährige Erfahrung und hervorragende Expertise verfügt, berät Sie zu allen vertriebsrechtlichen Fragen, etwa bei der Erstellung von Vertragshändler-, Handelsvertreter- oder zu Franchising-Verträgen. Gleichzeitig ist der Bereich des Vertriebsrechts streitanfällig wie nur wenig andere – insbesondere nach Ende der Zusammenarbeit. Wir vertreten Sie bei allen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder nationalen oder internationalen Schiedsgerichten.
Auch in Lieferbeziehungen sowie allen Fragestellungen des Einkaufs oder Verkaufs von Waren, Anlagen oder Leistungen sind wir der ideale Partner: Wir sorgen dafür, dass die Rechtsverhältnisse entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette wirtschaftlich und rechtlich im nationalen und internationalen Handelsverkehr bestens ausgestaltet sind. Bei komplexen Beschaffungsprojekten erstellen wir Entwicklungs- und Lieferverträge. Wir prüfen und erstellen alle weiteren dafür erforderlichen Vereinbarungen, wie etwa allgemeine Geschäftsbedingungen, Qualitätsvereinbarungen, Logistikverträge etc. und beraten Sie zu Konsortial- und Anlagenbauverträgen. Gerät das Unternehmen eines Ihrer Lieferanten in die Krise oder Insolvenz, vertreten wir Sie in enger Abstimmung mit unseren Kollegen aus dem Bereich Restrukturierung und Insolvenz bei der Sicherung Ihrer Belieferung.
Fälle der Produkthaftung sind teuer, komplex und haben insbesondere das Potential, den Ruf eines Unternehmens nachhaltig zu beschädigen. Erfolgreiche Berater müssen es verstehen, Vertragsrecht, Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz, öffentliches Recht – wie das Recht der CE-Kennzeichnung oder das allgemeine Produktsicherheitsrecht – und den Umgang mit Aufsichtsbehörden, aber auch Versicherungsrecht und Strafrecht in einem Punkt zusammenzuführen. Stringente Kommunikation nach innen wie nach außen, organisatorisches Geschick und Fingerspitzengefühl sind gefordert, um Anspruchsabwehr, Wahrung der Regressansprüche und Pflege der Kundenbeziehungen auf einen Nenner zu bringen. Vor allem aber eines ist entscheidend: Rechtzeitige proaktive Vorbereitung für den Fall der Fälle – sowie ein erfahrenes und eingespieltes Team aus Unternehmen und Anwaltskanzlei. Bei aller (prozessgesteuerten) Sorgfalt lassen sich Produkthaftungsfälle nicht immer vermeiden. Der Umgang mit diesen und der Regress bei Versicherungen oder den eigenen Lieferanten stellt eine der zentralen Fragen der Absicherung des eigenen Ergebnisses dar. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig für diese Risiken vorzusorgen. Hierbei gewinnen die Fragen der Product Compliance einen immer höheren Stellenwert. Die Konformität Ihrer Produkte mit den immer zahlreicher werdenden gesetzlichen Vorgaben, deren Zulassung oder Zertifizierung, die Ausgestaltung und Kennzeichnung, aber auch die Dokumentation und Beobachtung, stehen nicht nur bei Markteintritt, sondern während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Produkte permanent auf dem Prüfstand. Wir beraten Sie hierbei proaktiv und unterstützen Sie bei der Implementierung einer „rechtssichereren“ Unternehmensorganisation. Im Fall des Falles vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit den Marktaufsichtsbehörden. Denn nur wenig kann für ein Unternehmen gefährlicher werden, als ein behördliches Verbot seiner Produkte.
Zu allen diesen Fragen setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche vor staatlichen Gerichten oder nationalen oder internationalen Schiedsgerichten für Sie durch oder verteidigen Sie in solchen Rechtstreitigkeiten – im In- und Ausland. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die beste Strategie und vertreten Sie bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten im nationalen und internationalen Kontext. Wir führen Ihre Verhandlungen, arbeiten Vergleiche für Sie aus und kümmern uns um die Durchsetzung und Vollstreckung von Urteilen, Verfügungen, Beschlüssen sowie sonstiger Entscheidungen.
Wir sind der Überzeugung, dass eine bestmögliche und effiziente Betreuung unserer Mandanten gerade in komplexen Projekten nur durch eine eingespielte Zusammenarbeit der Anwälte aus verschiedenen Disziplinen sichergestellt werden kann. Als Full-Service-Kanzlei arbeitet unser Team „Handels- und Vertriebsrecht, Produkthaftung/Product Compliance“ eng mit den nationalen und internationalen Kollegen aus anderen Beratungsfeldern, wie dem Kartell-, Wettbewerbs-, IP-, IT- oder Datenschutzrecht, zusammen. Zugleich bringen wir unsere ausgewiesene Branchenexpertise, etwa aus dem Bereich „Mobility & Logistics“, für Sie mit ein. Wir stellen unsere rechtliche Expertise stets in einen für Sie wirtschaftlich sinnvollen Gesamtkontext und meistern gemeinsam mit Ihnen jede rechtliche Herausforderung, vor der Ihr Unternehmen steht.
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