Wir verfügen über ein leistungsfähiges Restrukturierungs- und Insolvenzteam, welches über langjährige praktische Erfahrungen bei komplexen Restrukturierungen in allen Krisenstadien verfügt. Zudem beraten wir Unternehmen hinsichtlich aller rechtlicher und wirtschaftlicher Konsequenzen, die sich aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmen ergeben, die sich in einer wirtschaftlichen Krise oder bereits in einem Insolvenzverfahren befinden.
Wir erarbeiten zusammen mit unseren Mandanten stets einen individuellen Restrukturierungsansatz, der sowohl das Krisenstadium als auch die Interessen der relevanten Stakeholder angemessen berücksichtigt. Hierbei nutzen unsere Restrukturierungsexperten die Vorteile einer Full Service-Kanzlei und arbeiten von Anfang an konsequent in Teams, die das fallspezifische Fach- und Branchen-Know-how durch ausgewiesene und anerkannte Spezialisten in sich vereinigen. Neben unserer Restrukturierungs- und Finanzexpertise kommt unseren Mandanten damit immer auch unsere in Industriegruppen über lange Jahre erarbeitete Branchenexpertise zu Gute. Unter Berücksichtigung branchenspezifischer Regulatorik und Gepflogenheiten können wir innerhalb kürzester Zeit folgende Maßnahmen durchführen: Moratorien und Stillhalteabkommen (standstill agreements), Sanierungsfinanzierungen und Umschuldungen, Debt to Equity Swaps, Corporate Restructuring und Corporate Finance Transaktionen (z.B. Umwandlungen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Carve Outs, Distressed Merger & Acquisitions, neue Kapitalbeteiligungen auch aus dem VC-Bereich), Restrukturierung innerhalb von strukturierten Insolvenzverfahren mit und ohne Eigenverwaltung sowie mit und ohne Insolvenzplan.
Unser Restrukturierungs- und Insolvenzteam unterstützt Sie innerhalb kürzester Zeit in der Krise sowie drohender oder eingetretener Insolvenz Ihres Vertragspartners, damit nicht auch Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis kommt. So sorgt unsere rechtzeitige Einbindung bei einer sich abzeichnenden Insolvenz von Vertragspartnern dafür, dass die finanziellen Einbußen für Ihr Unternehmen gering bleiben. Ist bei einem Vertragspartner der Insolvenzfall eingetreten, sollte ein zielführender Umgang mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter gesucht werden, insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Sicherungsrechte (Aus- und Absonderungsrechte). Weiterhin ist durchgehend ein Augenmerk auf die Vermeidung sowie – später – die Abwehr unberechtigter Anfechtungsansprüche zu legen.
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