Dekarbonisierung bedeutet Transformation der Industrie

Die Industrie ist ein Pfeiler des Wohlstands in unserem Land. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen. Der europäische und deutsche Gesetzgeber haben ehrgeizige Ziele und enge Zeiträume zur Erreichung von Klimazielen festgesetzt. So haben sich alle 27 EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die EU klimaneutral zu machen. Deutschland will das Ziel „Net Zero“ sogar schon im Jahr 2045 erreicht haben.

Viele Unternehmen stehen noch am Anfang ihrer Dekarbonisierung und sehen sich erheblichen Herausforderungen ausgesetzt. Zwar stehen in Europa und Deutschland eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung, um Investitionen in die Dekarbonisierung zu ermöglichen. Damit allein werden die Kosten für Unternehmen aber nicht planbar. Der Transformationspfad ist ganzheitlich mit einem 360 Grad-Blick aufzusetzen.

Luther gestaltet als Full Service-Kanzlei mit Unternehmensverantwortlichen diesen Transformationspfad und verfolgt hierbei den Ansatz alle betroffenen Disziplinen miteinander zu verbinden und stellt die Verhältnismäßigkeit der Unternehmensinteressen in den Vordergrund. Auf diese Weise wird für unsere Mandanten die bestmögliche Transformation erreicht.

Dekarboniserung transformation

Beratungsgebiete

Umwelt- und Planungsrecht

Im Umwelt- und Planungsrecht gehören wir anerkanntermaßen zur Marktspitze. Zahleiche Industriekonzerne vertrauen uns, wenn sie sich auf ihren Transformationspfad hin zur CO2-Neutralität bewegen und sich entsprechend neu aufstellen müssen. Die Abwehr unverhältnismäßiger Belastungen und die Minimierung überbordender Anforderungen gehört dabei zu unserem täglichen Geschäft.

Bei Projekten jeder Größenordnung stellen wir ein eingespieltes Team, das praxisübergreifend zusammenarbeitet. Wir sind deshalb für unsere effektive und fristgemäße Umsetzung bei der Begleitung, Beratung und auch Vertretung im Rahmen der notwendigen umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von klimafreundlichen Anlagen inkl. Nebenanlagen bekannt. Zuverlässig beraten wir ferner in Planverfahren (BPlan oder Planfeststellungsverfahren) und arbeiten eng mit den insoweit erforderlichen Ingenieurdisziplinen zusammen.

Eng im Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Anlagen steht daneben unsere zum Energierecht aufgebaute Schnittstellenberatung zum europäischen Emissionshandel (z.B. im Zusammenhang mit Emissionsgenehmigungen nach TEHG und der Zuteilung von Emissionszertifikaten). Daneben decken wir für Sie die Themen Umweltinformationsansprüche ebenso wie das Abfall- und produktbezogene Umweltrecht (ElekroG, WEEE, RoHS, REACH) aus einer Hand ab.

Energierecht

Die Produktion von grünem Wasserstoff und grünem Strom muss zur Erhaltung wettbewerbskonformer Marktbedingungen und zur erfolgreichen Dekarbonisierung der Energieversorgung in Europa und Deutschland erheblich ausgebaut werden. Unsere anerkannten Energierechtsexperten arbeiten eng mit Experten aus anderen Rechtsgebieten und Jurisdiktionen zusammen, um unseren Mandanten eine rechtsgebietsübergreifende und internationale Perspektive mit Full-Service-Ansatz zu bieten.

Ein Schlüsselelement zur Treibhausgasneutralität wird der Einsatz von (grünem) Wasserstoff etwa in der Industrie sein. Seit einiger Zeit schaffen sowohl der europäische und deutsche Gesetzgeber umfassende neue Regelungen, um den Markthochlauf von Wasserstoff und die Transformation der Energieversorgung zu fördern. Dies umfasst etwa die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (zuletzt in Form der RED III), das EU-Paket zur Dekarbonisierung der Wasserstoff- und Gasmärkte, die Delegierten Verordnungen zu erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs, die Einführung umfangreicher Fördermöglichkeiten und neuer Ausschreibungsverfahren etwa für Wasserstoffkraftwerke und den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes. Daneben nimmt weiterhin auch der Abschluss langfristiger Stromlieferverträge, sog. Power Purchase Agreements (PPAs), an Fahrt auf, da etwa industrielle Stromabnehmer ihre Stromversorgung dekarbonisieren und von langfristiger Preissicherheit profitieren möchten.

Mit ihrem detaillierten Know-how und Branchenwissen und der langjährigen Erfahrung aus zahlreichen komplexen Energieprojekten und -transaktionen machen die Experten von Luther den Unterschied bei Ihren Wasserstoff- und Grünstromprojekten. Wir haben Wasserstoff nicht erst jetzt als Zukunftsthema identifiziert – unser erstes Projekt stammt aus dem Jahr 2009! Auch zu erneuerbaren Energien beraten wir umfassend und bereits seit vielen Jahren aus verschiedenen Perspektiven, insbesondere auch auf Seiten industrieller Abnehmer.

Tiefgehende Erfahrung haben wir bspw. im Bereich der Wasserstoffbeschaffung gesammelt. Wir begleiten großvolumige grenzüberschreitende Ausschreibungen und die Gestaltung von Wasserstofflieferverträgen, sowohl bei Lieferungen innerhalb der EU sowie bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland. Auch im Bereich der Wasserstoffverteilung beraten wir laufend, insbesondere beim Aufbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur einschließlich des Umbaus von Gasnetzen. Wir unterstützen bei der Kontrahierung sowohl von Wasserstofftransportkapazität als auch von Kapazität in Wasserstoffspeichern. Im Rahmen der Wasserstoffprojekte beraten wir außerdem regulatorisch im Rahmen der Entwicklung von Projekten zur Wasserstoffproduktion und zur Beschaffung von Grünstrom für die Wasserstoffproduktion, bei der Teilnahme am THG-Quotenhandel und dem Einsatz von Wasserstoff als Erfüllungsoption im Rahmen der THG-Quote, sowie der Investition in wasserstoffnahe Technologien. Umfassende Erfahrung haben wir außerdem bei der Beratung zu Utility-, Corporate- und Financial PPAs in verschiedensten Strukturen und aus verschiedenen Perspektiven einschließlich aufseiten industrieller Abnehmer. Neben umfassender regulatorischer und vertragsrechtlicher Beratung behalten wir dabei stets die wirtschaftlichen Interessen im Blick. 

Klimaschutzverträge

Klimaschutzverträge gehören zu den wichtigsten Instrumenten der aktuellen Bundesregierung, um die Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die Verträge werden zwischen dem Bund und Unternehmen geschlossen und beruhen im Prinzip darauf, dass der Staat Mehrkosten, die Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen dadurch entstehen, klimafreundlichere Anlagen zu errichten und zu betreiben, durch den Staat ausgeglichen werden.

Die rechtlichen Implikationen dieses Förderinstruments sind enorm und es geht um viel, da die Klimaschutzverträge im Wettbewerb durch den Bund vergeben werden. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich unsere Mandatsarbeit zu Klimaschutzverträgen durch langjährige Erfahrung, eine beste Vernetzung, klare Zuständigkeiten, vorausschauende Planung und schlanke Prozessabfolgen aus. Wir glau-ben, dass dies erforderlich ist, um Sie bei dem Erhalt eines Klimaschutzvertrages in der zur Verfügung stehenden Zeit erfolgreich unterstützen zu können.

Herauszuheben ist, dass das Thema Klimaschutzverträge bei Luther nicht nur durch anwaltliche Berufsträger bearbeitet wird, sondern wir über auch über Kräfte verfügen, die Themen Energie, Ressourcen, Umwelt auch akademisch durchdrungen haben. Wir beraten so zu diversen Fragestellungen im Bereich des Umwelt-, Klimaschutz- und Energierechts allumfassend und decken auch den Bereich "Environmental Compliance" mit ab.

Zuwendungs- und Beihilfenrecht / Fördermittelmanagement

Die Begleitung und Beratung im Rahmen der Antragstellung zu Förderinstrumenten und öffentlichen Zuwendungen jeglicher Art, ist unser Betätigungsfeld im Beihilfen- und Zuwendungsrecht, wenn es um Dekarbonisierungsprojekte geht. So decken wir auf Ihrem Transformationspfad die Einzelnotifizierung einer Beihilfe bei der EU-Kommission ebenso ab wie das komplette Fördermittelmanagement. Eine hohe Spezialisierung verfügen wir über unser Büro in Brüssel, das dort bestens vernetzt arbeitet.

Wir sind gern Ihre Plausibilitätsprüfer bei dem Aufsatz eines Projects Portfolios und beherrschen die Sprache Ihre Finanzer, wenn es um die Entwicklung einer Funding Gap Analyse geht. Da wir bereits Dekarbonisierungsprojekte im mehrstelligen Milliardenbereich bei dem Erhalt von öffentlichen Zuwendungen begleitet haben, kennen wir die Ansprechpartner bei der EU-Kommission und im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ebenso gut wie die für Dekarbonisierungsprojekte zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei dem Projektträger Jülich oder anderen Institutionen.

Ebenfalls sind wir bspw. durch den Einsatz von KI in der Lage, für Ihr Unternehmen passende Fördertöpfe aufzufinden und förderkonform zu nutzen. Bei uns können Sie sich also auf eine Beratung vom Match Making bis hin zur Erstellung des Verwendungsnachweises verlassen. Auf diese Weise gelingt es, Fördermittel als Innovationsmotor zu begreifen und die eigene Wettbewerbsposition im Markt zu verbessern.

Vergaben und Umgang mit Zuwendungen

Fördermittel „infizieren“ private Unternehmen grundsätzlich mit dem Vergaberecht, was für viele Unternehmen eine völlig neue Situation hinsichtlich ihrer Beschaffungsprozesse mit sich bringt. Sind laufende Rahmenverträge noch nutzbar? Wie viele Angebote müssen angefragt werden? Wie ist die Auswahlentscheidung zu treffen? Und was passiert eigentlich bei Alleinstellungsmerkmalen auf der Auftragnehmerseite? Zu diesen und vielen weiteren Fragen hat unser Vergaberechtsteam, bestehend aus über 35 Berufsträgern, die Antworten.

Luther ist im Jahr 2023 nicht zuletzt deshalb zur JUVE „Vergaberechtskanzlei des Jahres“ gekürt worden, weil wir Konzepte haben, die es privaten Unternehmen erlauben, durch lediglich schlanke Prozessumstellungen Fördervorgaben einzuhalten. Wir analysieren bereits im Vorfeld das jeweilige Förderprogramm und nutzen die Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids, um Ihr Einkaufsteam fit für das Dekarbonisierungsprojekt zu machen. Hierbei setzen wir für Ihr Unternehmen passgenaue Prozesse auf und erproben diese gemeinsam in der Praxis. Wir setzen hierbei auf Best Practices und unsere langjährige Erfahrung in Dekarbonisierungsprojekten.

Selbstverständlich sind wir auch in der Lage, komplexe und voluminöse Verfahren komplett durch unser Vergaberechtsteam abzuwickeln. Oftmals werden so mangelnde Kapazitäten auf Seiten unserer Mandanten wieder freigesetzt, um sich auf die wesentlichen Entscheidungen in solchen Verfahren oder auch weiterhin zuverlässig um den laufenden Betrieb kümmern zu können. Denn genau das ist das Problem: Das Dekarbonisierungsprojekt läuft neben dem Daily Business her. Es gibt nicht den Schalter, die bisherigen Produktionsanlagen aus- und die neuen CO2-freien Anlagen einzuschalten. Sie sind deshalb auf eine starke Kanzlei an Ihrer Seite angewiesen.

Finanzierung

Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist der entscheidende Baustein zum Erfolg und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit eines sich transformierenden Unternehmens. Denn ob mit oder ohne staatliche Förderung, immer bleibt ein wesentlicher Teil der neuen Produktionsanlagen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Unser Team berät Sie gern gemeinsam mit Ihren Finanzberatern bei der Verhandlung mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Asset Manager und Fondsinitiatoren sowie institutionelle Investoren (z.B. Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen) und Wealth Manager (z.B. Stiftungen und Family Offices), aber auch Corporates und Multi-Nationals. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung, ein sehr hohes Maß an Spezialisierung und eine Vielzahl von Referenzen in ihren jeweiligen Fachgebieten.

Corporate / Arbeitsrecht / Tax

Eng mit der Fremd-Finanzierung jedes Dekarbonisierungsprojekts in Wechselwirkung steht unser Bereich Corporate. Mit einem großen Anwaltsteam sind wir jederzeit in der Lage, eine komplette Due Diligence oder ein Legal Fact Book zur Vorbereitung von Bankengespräche zu erstellen. Diese oftmals mit Vergangenheitsbezug im komplexen Industriebereich abzufassenden Berichte, sind eine Spezialität unseres tief in Transformationsprozesse eingebundenen Corporate Teams.

Dass im Rahmen jedes Dekarbonisierungsprojekts ferner die aktuellen betrieblichen Strukturen auf den Prüfstand zu stellen sind, ist schon fast eine Binsenweisheit. Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens oder die Gründung einer oder mehrerer gesonderter rechtlicher Einheiten, ist eine Herausforderung, die stets eng in Zusammenarbeit mit den eigenen Kompetenzen des Unternehmens auf dem Transformationspfad erbracht werden kann. Wir geben dem Ganzen aber einen sicheren Rahmen, um in der zur Verfügung stehenden Zeit, die Interessen aller Stakeholder berücksichtigen zu können.

Unser Mehrwert besteht schließlich darin, dass wir als Full Service-Kanzlei auch zugleich bspw. alle arbeitsrechtlichen und steuerlichen Bereiche mit Corporate-Bezug in Dekarbonisierungsprojekten abdecken können. Inwieweit ist der Vorgang mitbestimmungspflichtig, existiert ein Standortsicherungskonzept, wie sind bei Konzernen die Themen Betriebsrat, Personalgestellung, Konzernstrukturierung und Leistungserbringung abzuwickeln? Wir wissen, dass eine exzellente gesellschaftsrechtliche Aufstellung die Grundlage für ein wachstumsfähiges, nachhaltig erfolgreich wirtschaftendes Unternehmen in Zeiten der Transformation ist. Mit unserem innovativen aus Erfahrung beruhenden Beratungsansatz kennen wir nicht nur die aktuellen Gegebenheiten Ihrer Branche bestens, sondern erkennen darüber hinaus frühzeitig wichtige Zukunftsthemen.

Net-Zero Industry Act

Mit der europäischen Netto-Null-Industrie-Verordnung (in Kraft seit Juni 2024) oder auch Net-Zero Industry Act („NZIA“) hat die EU ein weiteres Instrument geschaffen, um die für den Klimaschutz unerlässliche Transformation der europäischen Industrie hin zur CO2-Neutralität maßgeblich voranzutreiben.

Mit dem NZIA will die EU die Weichen für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Versorgung mit sogenannten europäischen Netto-Null-Technologien stellen, um so die Widerstandsfähigkeit der Union und ihrer Lieferketten in diesem Bereich zu stärken. Gelingen soll der Produktionshochlauf der Netto-Null-Technologien insbesondere durch:

  • Beschleunigungsmaßnahmen für Betreiber von und Investoren in Industrieanlagen, wie eine Höchstdauer für Genehmigungsverfahren, die Priorisierung von „strategischen Projekten“, die Einrichtung „zentraler Kontaktstellen“ mit der Aufgabe Verfahren zu erleichtern und zu koordinieren sowie von „Beschleunigungstälern“ oder „Acceleration Valleys“ zur Ermöglichung übergeordneter Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Schaffung von „Reallaboren“ zur Testung innovativer Technologien im Realumfeld.
  • Anforderungen an den öffentlichen Einkauf zum Ausbau der Fertigung sauberer Technologien, wie die Aufnahme von verbindlichen Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit der Technologien, die bei Bauaufträgen und -konzessionen von weiteren spezifischen Anforderungen, Bedingungen und vertraglichen Verpflichtungen, etwa zur Cybersicherheit, flankiert werden und die grundsätzliche Berücksichtigung des Beitrags der Angebote zur Resilienz in den Vergabeverfahren.
  • Verpflichtung von Erdgas- und Erdölunternehmen, Investitionen in die zur Investition in die Kohlenstoffspeicherung zu tätigen
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien im Rahmen von Auktionen für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Förderung von Netto-Null-Technologien und zur Diversifikation von Lieferungen dieser Netto-Null-Technologien in der Europäischen Union.

Die umwelt- und planungsrechtlichen, vergaberechtlichen, kartellrechtlichen sowie energierechtlichen Implikationen des NZIA sind umfassend. Bei der Implementierung von Maßnahmen und Anforderungen der Verordnung beraten wir Sie vollumfänglich mit unserer breit aufgestellten rechtlichen Expertise. Gerne unterstützt Sie auch unser Legal Projektmanagement-Team, um das Beste aus den neuen Beschleunigungsmaßnahmen für Sie herauszuholen oder aber unverhältnismäßige Belastungen abzuwehren.

Legal Projekt Management

Unsere Erfahrung zeigt, dass für eine effektive und fristgemäße Umsetzung der juristischen Tätigkeiten in Dekarbonisierungsprojekten deren Erfassung, Planung und Steuerung in Abstimmung mit den Unternehmenszielen unerlässlich ist. Dekarbonisierungsprojekte sind in der Regel hochkomplex, es müssen verschiedene anwaltliche und weitere externe Kompetenzen miteinander verbunden werden und das Gesamt-Projekt steht unter größtem zeitlichen Druck.

Wir fangen dies mit dem Einsatz von spezialisierten Know how-Trägern in unseren Reihen ab, die an der Schnittstelle zwischen Inhalt und Organisation arbeiten und folgende projektfördernde Aufgaben als steuernde Instanz umsetzen:

  • (Konstante) Evaluierung sowie Festlegung der Ziele und Anforderungen der Transformation
  • Aufsetzen der juristischen Projektorganisation und des Managements aller intern und extern beteiligten Ressourcen
  • Projektplanung (Festlegung von Work-Packages, Ressourcen, In- und Output-Formate)
  • Projektcontrollings (Transparente Open Issues, Risiken, Zeiten und Aufwände)
  • Projektkommunikation (Informationsaustausch, Jour Fixe Management und Dokumentation)

Wir sehen Legal Projekt Management als wichtige Disziplin, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, sondern vielmehr durch Legal Project Manager mit rechtsspezifischen Fachkenntnissen erbracht werden können. So erhalten Sie für jeden Kompetenzbereich eine hoch wirtschaftliche Herangehensweise.

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