Ich habe mich bereits seit ich als Rechtsanwalt angefangen habe mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt. Damals nannte das noch keiner „IT-/Datenschutzrecht“ (obwohl es natürlich das BDSG schon gab), vielmehr standen das Urheberrecht und die neuen Medien im Vordergrund. Rein rechtlich steckte das Internet noch in den Kinderschuhen: Damals wurden das Teledienstgesetz und das Fernabsatzrecht erst geboren. Hyperlinks und Suchmaschinen waren juristische Fremdworte, die man nicht mit dem 100 Jahre alten BGB in Einklang bringen konnte. Schließlich habe ich dann sogar über die Haftung von Internet-Suchmaschinen promoviert.
Das Besondere am IT- und Datenschutzrecht ist der technische Fortschritt und die stetige Weiterentwicklung des Rechtsgebietes. Nirgendwo sonst gibt es so viele Gesetzesinitiativen und Änderungen bestehender Richtlinien. Das Gesetz hinkt meist der technischen Entwicklung hinterher, da muss man kreativ sein und sich manchmal bei der Vertragsgestaltung auch etwas einfallen lassen.
Spannend sind für uns beispielsweise große IT-Outsourcings, wenn also ein Unternehmen seine gesamte IT an einen Provider auslagert und von diesem betreiben lässt. Da haben wir z. B. ThyssenKrupp beim weltweiten Outsourcing begleitet. Bei damals ca. 1.000 Konzerngesellschaften sind das sehr komplexe und rechtsgebietsübergreifende Themen, die man nur mit einem großen und eingespielten Team bewältigen kann.
Ich mag praktische Resultate, hätte also durchaus auch Mechaniker oder Arzt werden können. Da sieht man vielleicht etwas unmittelbarer als bei juristischer Beratung, ob die geleistete Arbeit zum Erfolg geführt hat. Aber Anwalt zu sein, ist ein toller Beruf. Man kennt sich in seinem Spezialgebiet gut aus und kann durch seine Beratung die Zukunft von Unternehmen gestalten. Das macht jeden Tag wieder Spaß und motiviert, gute Arbeit zu leisten.
Das notwendige Wissen und die Berufserfahrung kommen mit der Zeit automatisch. Wichtig sind Spaß an der Arbeit und der Teamgeist.