Nicole Fröhlich, Partnerin im Bereich Steuerrecht bei Luther in Frankfurt gibt Einblicke in den Berufsalltag einer Steuerberaterin in einer Großkanzlei und räumt mit Vorurteilen über eine Spezialisierung auf.
Nicole Fröhlich: Zugegebenermaßen: Wer mit Zahlen überhaupt nichts anfangen kann, ist sicher nicht gut aufgehoben im Steuerrecht. Das verhält sich ähnlich wie bei dem Arzt, der kein Blut sehen kann – er wird es wohl auch schwer haben. Ein Mathematikstudium ist für Steuerberater nebenbei nicht von Nöten, aber gute Kenntnisse in Dreisatz und Prozentrechnen ganz sicher nicht von Nachteil. Denn im Ergebnis geht es in der Steuerberatung oftmals um die Ermittlung der potentiellen Steuerbelastung, und diese wird in Zahlen und nicht in Buchstaben ausgedrückt.
Dennoch beschäftigen wir uns als Steuerberater neben Zahlen natürlich auch mit vielfältigen anderen interessanten steuerlichen Fragestellungen und Projekten, erstellen Stellungnahmen und Gutachten und sind auch bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen oft Ansprechpartner unserer Mandanten. Die steuerrechtliche Gestaltung und Beurteilung komplexer nationaler und internationaler Sachverhalte gehören zum Tagesgeschäft.
Definitiv nein. An manchen Tagen hat man kaum eine Minute alleine wegen Mandantenmeetings oder Telefonkonferenzen. Wir stehen in ständigem Austausch mit unseren Kollegen und Mandanten. Der Beruf des Steuerberaters setzt deshalb auch gute Kommunikationsfähigkeiten voraus, welche durch unser vielfältiges internes Schulungsangebot im Rahmen der Luther.academy immer wieder trainiert und weiterentwickelt werden. Durch die Internationalität unseres Geschäfts sind sehr gute Englischkenntnisse sehr von Vorteil.
Wir erstellen sehr gerne Steuererklärungen. Dies ist ein zentraler Bestandteil unseres Geschäftsmodells, sichert uns eine stabile und konstante Mandatsbeziehung über viele Jahre und ist daher auch ein wichtiger Baustein unseres Leistungsangebotes. Darüber hinaus werden wir von unseren Mandanten für unterschiedlichste steuerliche Projekte und Fragestellungen beauftragt. Dazu gehören z. B. die Due Diligence-Prüfung und anschließende Strukturierungsberatung bei Unternehmenskaufverträgen, die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, z. B. der Funktionsverlagerung oder der Gründung von ausländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften, und vieles mehr. Unser Leistungsspektrum umfasst die umfassende steuerrechtliche Beratung unserer Mandanten.
Auch nach meinen rund 20 Jahren Berufserfahrung lerne ich jeden Tag noch etwas Neues. Das Steuerrecht ist in ständiger Bewegung. Die Rechtsprechung muss verfolgt werden. Es gibt wenige steuerliche Fragestellungen mit Standardantworten, da jeder Lebenssachverhalt sich in anderen Nuancen ausprägt. Von daher: Nein. Unsere Tätigkeit ist abwechslungsreich und das Gegenteil von eintönig.