24.03.2025
Betriebsrenten, die das Unternehmen direkt an seine Arbeitnehmer erteilt, stellen eine Verpflichtung jenseits des Kerngeschäftes dar, die als Pensionsrückstellung passiviert werden muss. Zinsentwicklung, Inflation und steigende Lebenserwartung erhöhen als externe Faktoren die Kosten. Planungssicherheit geht verloren. Sofern ein Vermögen reserviert ist, spiegelt sich auch die Volatilität auf den Kapitalmärkten in der Bilanz wider. Diese meist hohen, unangenehmen Verpflichtungen aus der bAV können aus der Unternehmensbilanz eliminiert werden. Dadurch wird die Bilanz gegen künftige Schwankungen aus der Entwicklung von bAV-Verpflichtungen und Schwankungen bei den Pension Assets immun. Das Stichwort für diese Art von Lösungen ist eine „Rentnergesellschaft“, in der die Versorgungsverpflichtungen gebündelt werden. Wir beraten und begleiten Sie beim vollständigen haftungsrechtlichen und bilanziellen Transfer auf eine eigenständige Rentnergesellschaft. Dies gestalten wir regelmäßig so, dass die Betriebsrente weiter als Sozialleistung Ihres Unternehmens wahrgenommen wird und auch in der Einflusssphäre des Unternehmens verbleiben kann. Der Arbeitgeber steht zu seiner sozialpolitischen Verantwortung.
2. April 2025: Kongress „Jetzt den Durchbruch für die flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung ermöglichen“.
Der Kongress findet in der Hessischen Landesvertretung in Berlin statt.
Forderungen des Eberbacher Kreises für eine große Reform der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.
Details zum Kongress und den Themenbereichen der bAV finden Sie über unsere Veranstaltungsseite.
Das detaillierte Tagungsprogramm versenden wir ca. Mitte März 2025. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte senden Sie uns Ihre Bitte um Vormerkung für die Teilnahme an folgende E-Mail-Adresse:info@eberbacher-kreis.de.
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Luther führt in Zusammenarbeit mit der M|A|H HeidelbergManagement Academy im Mai 2025 mehrere Seminare durch, zu denen wir Sie gerne einladen. Als Luther Mandant erhalten Sie 10 % Rabatt auf die Seminargebühr.
12. Mai bis 13. Mai 2025: Zweitägiges Seminar „bAV kompakt – Aktuelles und Trends“
Seminarort: Mannheim
Referent: Dr. Marco Arteaga
Sie erhalten die entscheidenden neuen Informationen zu den aktuellen Themen im Steuer,- Arbeits- und Betriebsrentenrecht. Dieses Seminar bietet die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten einzuordnen und die Bedeutung für das eigene Unternehmen zu verstehen.
bAV kompakt – Aktuelles und Trends – Management
Advisory Heidelberg
15. Mai 2025: Webinar „bAV und Unternehmensfinanzen“
Referent: Dr. Marco Arteaga
Dauer: 3 Stunden
Unternehmen, die zugunsten ihrer Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) unterhalten, können mit verschiedenen Optimierungen der bAV oft finanzielle Ziele besser erreichen. Hierbei müssen alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Wesentliche Verbesserungen gelingen oftmals ohne Beeinträchtigung von Arbeitnehmerinteressen. Die Teilnehmer*innen erfahren insbesondere, durch welche Mittel die Liquidität kurzfristig oder dauerhaft verbessert, das Eigenkapital erhöht und die Altersversorgungskosten gesenkt werden können.
bAV und Unternehmensfinanzen – Management Advisory Heidelberg
21. und 25. Mai 2025: Webinare „Angemessenheit der Vergütung von Führungskräften“
Referent: RA Jan Hansen
Dauer: 3 Stunden
Die Angemessenheit der Vergütung von Organmitgliedern, Betriebsräten und weiteren exponierten Funktionsträgern in Unternehmen ist in den letzten Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Beispiele sind etwa der Streit um die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) oder die überzogenen Vergütungen für Betriebsräte der Volkswagen AG. Dies betrifft nicht nur öffentlich-rechtliche Körperschaften und DAX-Unternehmen. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen beim Vergütungsniveau zahlreiche Vorgaben beachten. Fehler können für das betroffene Unternehmen teuer werden und führen häufig zu Haftungsrisiken für die handelnden Personen. Besonders sensibel sind betriebliche Ruhegeldzusagen, da der Umfang der finanziellen Verpflichtung für den Laien nur schwer erkennbar ist. Hinzu kommt, dass sie die Bilanz des Unternehmens unter Umständen jahrzehntelang belasten – oft weit über den Tod des Begünstigten hinaus.
Angemessenheit der Vergütung von Führungskräften – Management Advisory Heidelberg
Die Situation ist vielen aus der täglichen Unternehmenspraxis bekannt: Ein Vorgang im Zusammenhang mit der seit Jahren eingeführten betrieblichen Altersversorgung kommt auf den Tisch und löst eine Suche nach alten Unterlagen und nach Antworten zu damaligen Absprachen, Entwicklungen und Vorgehensweisen aus. Dabei kann es sich um Bescheinigungen für ausgeschiedene Mitarbeiter handeln, um Streitigkeiten über Rentenanpassungen, um die Behandlung von Versorgungszusagen nach einem Betriebsübergang oder um Fragen im Zusammenhang mit externen Versorgungsträgern wie Pensionskassen, Direktversicherungen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds oder CTAs. Hier wünschen sich viele kompetente Ansprechpartner im Unternehmen, die sich mit der eigenen betrieblichen Altersversorgung (bAV) auskennen und auch mit der komplizierten Rechtslage umgehen können. Oder noch besser: Externe Spezialisten, die wie eine eigene Fachabteilung mit den Gegebenheiten vertraut sind und auf Anhieb die richtigen Antworten parat haben.
Unsere Experten bieten Ihnen die laufende Betreuung Ihrer betrieblichen Altersversorgung in dem von Ihnen gewünschten Umfang an. Dazu gehören die Dokumentation zu Beginn, die Begleitung von Änderungen und die Einzelfallbearbeitung, wo sie erforderlich ist. Soweit eigene Versorgungsvehikel oder gar Versorgungsträger vorhanden sind, unterstützen wir die Organe bei der Erfüllung aller aufsichts-, verbands- und steuerrechtlichen Pflichten. Dies gilt insbesondere für Treuhandvereinigungen, die zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen ihrer Trägerunternehmen regelmäßig mit hohen Kapitalbeträgen umgehen müssen, sowie für Personalabteilungen von Unternehmen mit oftmals unübersichtlichen oder historisch gewachsenen bAV-Landschaften.
Wir helfen Ihnen, die Qualität und die Sicherheit in allen Fragen der Administration Ihrer betrieblichen Altersversorgung auf ein hohes Niveau zu bringen und damit zugleich Ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Aktenführung und rechtlichen Beratung.
Dr. Marco Arteaga
Partner
Frankfurt a.M.
marco.arteaga@luther-lawfirm.com
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Dr. Annekatrin Veit
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