04.03.2020
In order to prevent the spread of the novel coronavirus pneumonia epidemic, relevant departments of the State Council and local governments have successively released notices to extend the Chinese New Year holidays and postpone normal business operation of enterprises, which have caused a series of labor issues, including the salary payment during the extended period of the Chinese New Year holidays and during the period of work postponement, the application of alternative office modes in the context of epidemic prevention and control, and the suspension of work and production of enterprises due to the epidemic. On the basis of summarizing the relevant policies issued by some provinces and municipalities, this article provides guidelines for enterprises to deal with relevant labor issues.
Notice of the General Office of the State Council on Extending the Chinese New Year Holidays of 2020 (Guo Ban Fa Ming Dian [2020] No. 1)
http://www.gov.cn/zhengce/content/2020-01/27/content_5472352.htm (only Chinese version)
Notice of the General Office of the Ministry of Human Resources and Social Security on Properly Handling Labor Related Issues during the Prevention and Control of the Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus (Ren She Ting Fa Ming Dian [2020] No. 5)
http://www.gov.cn/zhengce/zhengceku/2020-01/27/content_5472508.htm (only Chinese version)
Opinions on Stabilizing Labor Relations and Supporting Resumption of Production and Reproduction of Novel Coronavirus Infected Pneumonia http://www.gov.cn/zhengce/zhengceku/2020-02/08/content_5476137.htm (only Chinese version)
Province/Municipality Hubei
Notice of the General Office of the People’s Government of Hubei Province on Extending the Chinese New Year Holidays of 2020
http://www.xinhuanet.com/local/2020-02/01/c_1125520350.htm (only Chinese version)
Notice of the Provincial Office of Human Resources and Social Security on forwarding the Notice of the General Office of the Ministry of Human Resources and Social Security on Properly Handling Labor Issues during the Prevention and Control of the Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus (E Ren She Ban Han [2020] No. 7)
http://rst.hubei.gov.cn/fbjd/dtyw/stfb/202001/t20200127_2015368.shtml (only Chinese version)
Province/Municipality Beijing
Notice of the People’s Government of Beijing Municipality on the Flexible Arrangement of Work by Enterprises during the Prevention and Control of Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus http://www.beijing.gov.cn/zhengce/zhengcefagui/202001/t20200131_1622070.html (only Chinese version)
Notice on Several Issues of Maintaining Stable Labor Relations during the Epidemic Prevention and Control (Jing Ren She Lao Zi [2020] No. 11) http://www.beijing.gov.cn/zhengce/gfxwj/202001/t20200124_1621272.html (only Chinese version)
Notice on Further Improving Works Relating to Human Resources and Social Security During the Epidemic Prevention and Control http://www.beijing.gov.cn/zhengce/zcjd/202002/t20200203_1622928.html (only Chinese version)
Notice regarding the Salary Payment of Enterprise Employees Taking Care of Minor Children during the School Postponement Due to the Epidemic Prevention and Control (Jing Ren She Lao Zi [2020] No. 13) http://rsj.beijing.gov.cn/bm/ztzl/yqzl/rs/202002/t20200203_1623049.html (only Chinese version)
Province/Municipality Tianjin
Notice on Postponing the Resumption of Work and the Opening of Schools http://www.tj.gov.cn/wz/hygq/202002/t20200201_3668408.html (only Chinese version)
Enterprises in Tianjin are temporarily not allowed to resume work until later notice on work resumption time point, except for those enterprises which are necessary to the urban and rural operation, necessary for the prevention and control of the epidemic, or necessary for the people’s livelihood, and other enterprises concerning major issues of national economy and people’s livelihoods
Notice of the Tianjin Municipal Human Resources and Social Security Bureau on Properly Handling Labor Issues during the Prevention and Control of Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus http://gk.tj.gov.cn/gkml/00012568x/202001/t20200125_86676.shtml (only Chinese version)
Province/Municipality Shanghai
Notice of the People’s Government of Shanghai Municipality on Postponing the Resumption of Work and the Opening of Schools http://www.shanghai.gov.cn/nw2/nw2314/nw2319/nw12344/u26aw63451.html (only Chinese version)
Enterprises of any kind in Shanghai are not allowed to resume work before 24:00 on February 9, except for those enterprises which are necessary to the operation of the city, necessary for the prevention and control of the epidemic, necessary for the people’s livelihood, and other enterprises concerning major issues of national economy and people’s livelihoods.
Notice of the Shanghai Municipal Human Resources and Social Security Bureau on Implementing Support and Safeguard Measures in Response to the Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus http://www.shanghai.gov.cn/nw2/nw2314/nw32419/nw48516/nw48580/u21aw1424024.html (only Chinese version)
Authoritative Answer by Shanghai Municipal Human Resources and Social Security Bureau to Questions on Postponing Work Resumption of Enterprises http://www.shanghai.gov.cn/nw2/nw2314/nw32419/nw48516/nw48545/u26aw63619.html (only Chinese version)
Notice of the Office of Shanghai Leading Group for Pneumonia Epidemic Prevention and Control of New Coronavirus Infection http://www.shanghai.gov.cn/nw2/nw2314/nw32419/nw48516/nw48545/u26aw63485.html (only Chinese version)
Notice of Shanghai Municipal People's Government on Further Strict Implementation of Various Epidemic Prevention and Control Measures http://www.shanghai.gov.cn/nw2/nw2314/nw32419/nw48516/nw48545/u26aw63661.html (only Chinese version)
Province/Municipality Jiangsu
The General Office of the People’s Government of Jiangsu Province issued a notice notifying that enterprises should not resume work before 24:00 on February 9
Notice of the Jiangsu Provincial Department of Human Resources and Social Security on forwarding the Notice of the General Office of the Ministry of Human Resources and Social Security on Properly Handling Labor Issues during the Prevention and Control of the Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus (Su Ren She Ming Dian [2020] No. 5)http://jsrlzyshbz.jiangsu.gov.cn/art/2020/2/3/art_51036_8960175.html (only Chinese version)
Province/Municipality Jiangsu
Answers to questions about wage payment for "Extending the Spring Festival Holiday" and "Delaying and Resuming Work" http://rsj.nanjing.gov.cn/njsrlzyhshbzj/202002/t20200204_1785982.html (only Chinese version)
Interpretation of "Several Measures to Support the Development of Service Enterprises during Epidemic Prevention and Control" http://rsj.nanjing.gov.cn/njsrlzyhshbzj/202002/t20200206_1787030.html (only Chinese version)
Wuxi City, Jiangsu
Notice of Wuxi Human Resources and Social Security Bureau on Properly Handling Issues Concerning the Salary Payment of Employees during the Postponement of Work Resumption hrss.wuxi.gov.cn/doc/2020/01/29/2770146.shtml (only Chinese version)
Notice on Properly Handling Certain Labor Relations during Epidemic Prevention and Control http://hrss.wuxi.gov.cn/doc/2020/02/07/2775810.shtml (only Chinese version)
Changzhou City, Jiangsu
Notice on Arrangements Regarding the Prevention and Control of Pneumonia Epidemic Caused by Novel Coronavirus (Chang Ren She Fa [2020] No. 14) http://wsbs.czhrss.gov.cn/publicservice/knode/31019 (only Chinese version)
Suzhou City, Jiangsu
Notice on Properly Handling issues of Human Resource and Social Security during the Prevention and Control of the Epidemic (Su Ren Bao [2020] No. 1) [1] http://hrss.suzhou.gov.cn/jsszhrss/gsgg/202001/30e062930ef14b4c84ba19e9aebd4da7.shtml (only Chinese version)
Province/Municipality Zhejiang
Notice of the General Office of the People’s Government of Zhejiang Province on Postponing the Work Resumption of Enterprises and the Opening of Schools http://www.zhejiang.gov.cn/art/2020/1/27/art_1554467_41858317.html (only Chinese version)
Notice of the Zhejiang Provincial Department of Human Resources and Social Security on Actively Responding to the Epidemic Caused by New Coronavirus and Properly Handling Labor Issues (Zhe Ren She Ming Dian [2020] No. 3) http://www.zjhrss.gov.cn/art/2020/1/28/art_1391002_10431.html (only Chinese version)
Province/Municopality Guangdong
Notice of the People’s Government of Guangdong Province on the Time of Work Resumption of Enterprises and Opening of Schools http://www.gd.gov.cn/gdywdt/gdyw/content/post_2879851.html (only Chinese version)
Notice of the Guangdong Provincial Department of Human Resources and Social Security on Actively Responding to the Epidemic Caused by New Coronavirus and Properly Handling Labor Issues http://hrss.gd.gov.cn/gkmlpt/content/2/2879/post_2879157.html (only Chinese version)
Answers to Questions regarding Salary Payment during the Extension of Chinese New Year Holidays, the Postponement of Work Resumption and Salaries of Patients with Pneumonia Caused by the Novel Coronavirus, Suspected Patients, and Close Contacts during the Quarantine Period http://hrss.gd.gov.cn/gkmlpt/content/2/2880/post_2880702.html (only Chinese version)
[1] Also applicable to county-level cities such as Taicang.
[1] Article 40 of the Labor Contract Law:
An employer may terminate an employment contract by giving the employee 30 days’ prior written notice, or one month’s wage in lieu of notice, if:
[2] Article 41 of the Labor Contract Law:
If any of the following circumstances makes it necessary to reduce the workforce by 20 persons or more or by a number of persons that is less than 20 but accounts for 10 percent or more of the total number of the enterprise’s employees, the employer may reduce the workforce after it has explained the circumstances to its trade union or to all of its employees 30 days in advance, has considered the opinions of the trade union or the employees and has subsequently reported the workforce reduction plan to the labor administration department:
When reducing the workforce, the employer shall retain with priority persons;
If an Employer that has reduced its workforce pursuant to the first paragraph hereof hires again within six months, it shall give notice to the persons dismissed at the time of the reduction and, all things being equal, hire them on a preferential basis.
Auf Grundlage der von der Zentralregierung und den Kommunalverwaltungen veröffentlichten einschlägigen Richtlinien empfehlen wir die folgenden Vorgehensweisen in Bezug auf Arbeitsrechtsfragen, mit denen Unternehmen in verschiedenen Phasen der Epidemieprävention und -bekämpfung sowie in besonderen, durch die Epidemie verursachten Fällen konfrontiert sein können:
Verlängerte chinesische Neujahrsfeiertage (31. Januar und 1. Februar)
*Gemäß der Mitteilung des Staatsrates werden die chinesischen Neujahrsfeiertage bis zum 2. Februar verlängert, gemäß der Mitteilung der Provinzregierung von Hubei bis zum 13. Februar.
F: Welche Rechtsnatur hat die Verlängerung der chinesischen Neujahrsfeiertage?
A: Die verlängerten chinesischen Neujahrsfeiertage gelten als Ruhetage.
F: Wie müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter in diesem Zeitraum bezahlen?
A: Für Arbeitnehmer, die Ruhetage nehmen, müssen die Löhne entsprechend den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen bezahlt werden; wenn Arbeitnehmer Sicherheitsaufgaben oder andere Tätigkeiten übernehmen müssen, gilt dies als Überstundenarbeit an Ruhetagen und muss durch Ruhezeiten oder Überstundenzuschläge (200% des Tageslohns) ausgeglichen werden.
Verschiebung der Wiederaufnahme der Arbeit in Übereinstimmung mit den örtlichen Bestimmungen (3. bis 9. Februar)
* Gegenwärtig dürfen Unternehmen in den meisten Provinzen und Kommunen die Arbeit ab dem 10. Februar wieder aufnehmen, mit Ausnahme von Tianjin, wo der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit noch nicht bekannt ist.
F: Wie müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter in diesem Zeitraum bezahlen?
A: Während der Verschiebung der Arbeitswiederaufnahme müssen Unternehmen die Gehälter ihrer Beschäftigten wie im Arbeitsvertrag vereinbart zahlen. Gemäß Artikel 12 der Interimsbestimmungen zu Gehaltszahlungen muss ein Unternehmen, wenn es die Produktion innerhalb einer Gehaltszahlungsfrist aussetzt, die Gehälter der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag vereinbarten Höhe zahlen. Die Zentralregierung und die lokalen Regierungen vertreten hierbei denselben Standpunkt in ihren Mitteilungen zur Epidemie.
F: Dürfen Unternehmen flexible Arbeitsformen einführen und ihre Mitarbeiter mit Hilfe von Internet und Telefon von zu Hause aus arbeiten lassen? Wenn ja, welche Löhne müssen bezahlt werden?
A: Grundsätzlich unterstützen und fördern die Kommunalverwaltungen die Unternehmen bei der Anwendung flexibler Arbeitsmodelle im Zeitraum der Verschiebung der Arbeitswiederaufnahme. Wir empfehlen Unternehmen, so weit wie möglich flexible Arbeitsformen einzuführen und den Betrieb während der offiziellen Verschiebung der Arbeitsaufnahme aufrechtzuerhalten. Was die Vergütung der Arbeit betrifft, so haben einige Provinzen und Kommunen (wie z.B. Peking) weiter deutlich gemacht, dass Unternehmen, die von ihren Mitarbeitern verlangen, im Home Office mit Hilfe von Internet und Telefon zu arbeiten, ihre Mitarbeiter genauso wie bei normaler Arbeit bezahlen müssen. Wenn ein Unternehmen die Arbeitnehmer an Ruhetagen (8. und 9. Februar) arbeiten lässt, aber keine Ausgleichsruhezeiten gewähren kann, muss es eine Vergütung in Höhe von mindestens 200% des normalen Gehalts des Arbeitnehmers zahlen.
Zu erwähnen ist, dass gemäß des Amts für Personal- und Sozialversicherung in Shanghai der verlängerte Zeitraum der Arbeitswiederaufnahme (3. bis 9. Februar) auch als Ruhetage gilt. Wenn ein Unternehmen von seinen Beschäftigten verlangt, während dieser Zeit zu arbeiten (unabhängig davon, ob sie von zu Hause aus arbeiten), sollten sie für Überstunden an den Ruhetagen einen Ausgleich für die Überstundenarbeit erhalten, und zwar durch Ausgleichsruhezeit oder Überstundenvergütung (200% des normalen Tageslohns). Es wird empfohlen, dass Arbeitgeber in Shanghai die teilweise sehr Arbeitskosten während dieser Zeit entsprechend berücksichtigen und die Arbeitnehmer in angemessener Weise arbeiten lassen, z.B. indem nur einige wenige Kernarbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten.
Von der Wiederaufnahme der Arbeit in Unternehmen bis zur Eröffnung von Schulen
F: Kann ein Unternehmen den Antrag eines Arbeitnehmers auf Betreuung seiner minderjähriger Kinder, deren Schulbeginn sich aufgrund der Maßnahmen zur Epidemieprävention verzögert, ablehnen?
A: Zurzeit hat nur die Regierung in Peking entsprechende Mitteilungen veröffentlicht, dass pro Haushalt ein Arbeitnehmer für die Betreuung minderjähriger Kinder zu Hause bleiben darf, und der Lohn des Arbeitnehmers während dieser Zeit vom Unternehmen wie bei normaler Anwesenheit im Büro bezahlt wird. Wenn ein Unternehmen einen solchen Antrag auf Betreuung von einem Mitarbeiter erhält, kann es von dem Mitarbeiter verlangen, dass er entsprechende Unterlagen vorlegt, die nachweisen, dass beide Elternteile beschäftigt sind oder dass der Ehepartner aufgrund von Notfallmaßnahmen zur Epidemieprävention und -bekämpfung nicht in die Stadt zurückkehren kann, um die Kinder zu betreuen. Unternehmen in Peking müssen nach Prüfung der Umstände den Antrag des Mitarbeiters genehmigen und können den Mitarbeiter auffordern, von zu Hause aus über Telefon, Internet usw. zu arbeiten.
Mit Ausnahme von Peking sind Unternehmen in anderen Provinzen nicht verpflichtet, den Antrag der Beschäftigten hinsichtlich der Betreuung minderjähriger Kinder zu genehmigen. Wir schlagen Unternehmen jedoch vor, die tatsächliche Situation der Beschäftigten zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten von zu Hause aus arbeiten oder bezahlten Jahresurlaub nehmen können.
Weitere Geschäftsaussetzung nach Ablauf der von der Regierung verordneten Verschiebung der Arbeitswiederaufnahme
F: Wie müssen die Mitarbeiter während der weiteren Geschäftsaussetzung bezahlt werden?
A: Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Personal- und Sozialversicherung muss das Unternehmen, wenn es die Arbeit innerhalb einer Lohnzahlungsperiode aussetzt, die Gehälter der Beschäftigten gemäß der im Arbeitsvertrag festgelegten Höhe zahlen. Bei einer Aussetzung, die eine Lohnzahlungsperiode überschreitet, dürfen die gezahlten Gehälter bei normaler Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht unter dem örtlichen Mindestlohn liegen. Wenn ein Arbeitnehmer keine reguläre Arbeit geleistet hat, muss das Unternehmen die Lebenshaltungskosten zahlen. Die Bemessung des Lebensstandards unterliegt den von den Provinzen, autonomen Regionen und Kommunen erlassenen Vorschriften. So darf sie beispielsweise in Shanghai und Tianjin nicht unter dem lokalen Mindestlohn liegen und muss in Peking mindestens 70% des lokalen Mindestlohns betragen.
F: Darf ein Unternehmen Personal entlassen, wenn es in betriebliche Schwierigkeiten gerät?
A: Wenn ein Unternehmen aufgrund der Epidemie in betriebliche Schwierigkeiten gerät und die in den Artikeln 40 und 41 des Arbeitsvertragsgesetzes festgelegten Bedingungen erfüllt sind, kann es grundsätzlich den Arbeitsvertrag mit den Beschäftigten in Übereinstimmung mit dem Gesetz kündigen (bitte beachten Sie, dass ein Unternehmen den Arbeitsvertrag von Patienten, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert sind, Verdachtspatienten und engen Kontaktpersonen während der Isolationsbehandlung oder medizinischen Überwachung, sowie Mitarbeitern, die aufgrund der Durchführung von Isolationsmaßnahmen oder anderen Notfallmaßnahmen durch die Regierung nicht in der Lage sind, ihre Arbeit normal auszuführen, gemäß Artikel 40, 41 des Arbeitsvertragsgesetzes nicht kündigen darf). Da jedoch die von der Zentralregierung und den Kommunalverwaltungen erlassenen Richtlinien alle die Aufrechterhaltung stabiler Arbeitsbeziehungen betonen, empfehlen wir den Unternehmen bei der Entlassung von Mitarbeitern sehr vorsichtig zu sein. Alternativ können Unternehmen nach Rücksprache mit den Arbeitnehmern Maßnahmen wie Gehaltsanpassungen, Rotationsschichten, Arbeitszeitverkürzung usw. in Erwägung ziehen, um die Arbeitskosten zu senken und eine Stabilisierung der Arbeitsplatzsituation herbeizuführen.
Sonderfälle aufgrund der Epidemie
Mitarbeiter, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, Verdachtspatienten sind oder in engem Kontakt zu Personen stehen, die sich in Isolationsbehandlung oder unter medizinischer Beobachtung befinden oder aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder anderen Notfallmaßnahmen der Regierung nicht in der Lage sind, ihre Arbeit normal auszuführen.
F: Wie müssen Mitarbeiter bezahlt werden, bei denen das Coronavirus festgestellt wurde, bei denen der Verdacht einer Infizierung besteht, oder die in engem Kontakt damit sind und die während der Isolationsbehandlung, der medizinischen Behandlung oder der Quarantänemaßnahmen oder aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder anderen Notfallmaßnahmen der Regierung nicht in der Lage sind, ihre Arbeit normal auszuführen?
A: Diesen Mitarbeitern muss das Unternehmen ihre Gehälter weiterhin zahlen. Es ist erwähnenswert, dass einige Provinzen, autonome Regionen und Kommunen betonen, dass dies als normale Arbeitszeit zu betrachten ist und die gezahlten Gehälter der Vergütung bei normaler Anwesenheit entsprechen müssen (nach unserem Verständnis sollte dies auch Prämien und Zulagen wie Mietzulagen umfassen).
F: Wenn bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus bestand oder er damit in Berührung kam, und nach medizinischer Beobachtung oder Quarantäne bestätigt wird, dass er/sie nicht mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, aber nach der medizinischen Beobachtungs- oder Quarantänezeit noch weiter zu Hause behandelt oder kuriert werden muss, wie soll er/sie bezahlt werden?
A: Sofern von den Krankenhäusern entsprechende Unterlagen vorliegen, kann er/sie die medizinische Behandlungszeit in Anspruch nehmen. Das Unternehmen gewährt dem Arbeitnehmer ein Krankengeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Arbeitsvertrag.
Mitarbeiter können aufgrund der Epidemie nicht rechtzeitig zur Arbeit in den Betrieb zurückkehren
F: Müssen Unternehmen diesen Mitarbeitern weiter Gehalt zahlen?
A: Die lokalen Regierungen in den verschiedenen Regionen haben unterschiedliche Vorschriften erlassen, wenn Arbeitnehmer aufgrund der Epidemie nicht rechtzeitig zur Arbeit in das Unternehmen zurückkehren können. In Peking können Unternehmen von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie zunächst bezahlten Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann, sollte das Unternehmen dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer auf seine Aufgaben warten kann und nach Rücksprache mit dem Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag für seinen Lebensunterhalt zahlen. In anderen Provinzen, autonomen Regionen und Kommunen, wie z.B. Guangdong und Changzhou (Provinz Jiangsu), ist jedoch eine gegenseitige Absprache und Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer erforderlich, um die Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, dass das Unternehmen mit Arbeitnehmern, die aufgrund der objektiven Epidemiesituation nicht in der Lage sind, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, zunächst verhandelt, ob sie von zu Hause aus arbeiten oder vorrangig bezahlten Jahresurlaub in Anspruch nehmen können. Wenn die Voraussetzungen für Home Office nicht erfüllt sind oder der bezahlte Jahresurlaub bereits genommen wurde, kann das Unternehmen die "Pekinger Lösung" als Referenz nehmen, d.h. dass der Arbeitnehmer auf seine Arbeitsaufgaben wartet, aber ihm die grundlegenden Lebenshaltungskosten bezahlt werden (Die Bemessung des Lebensstandards beträgt in Peking mindestens 70% des Mindestlohns).
F: Wenn ein Mitarbeiter angemessene Vorkehrungen durch das Unternehmen ablehnt, kann dies als Abwesenheit betrachtet werden?
A: Wenn ein Mitarbeiter angemessene Vorkehrungen durch das Unternehmen ablehnt, raten wir Unternehmen davon ab, diesen Fall pauschal als Abwesenheit zu behandeln. Stattdessen sollten Maßnahmen entsprechend der konkreten Umstände der betroffenen Mitarbeiter ergriffen werden.
Stand 19.02.2020
Das Coronavirus (offiziell inzwischen von der WHO "SARS-COV-2" getauft) trifft viele Unternehmen auch außerhalb Chinas und des Epizentrums Wuhan empfindlich. Die Notstandsmaßnahmen der chinesischen Regierung haben große Teile der chinesischen Wirtschaft lahmgelegt, die Produktion läuft teilweise erst wieder sehr langsam an und auch bei vielen Dienstleistungen kommt es noch zu Verzögerungen. Als Folge ist die Nachfrage aus China eingebrochen und zugleich fallen chinesische Zulieferungen aus. Zahlreiche deutsche Unternehmen sind davon stark betroffen - einige der häufig gestellten Fragen versuchen wir nachstehend zu beantworten.
1. Was bedeuten die Maßnahmen der chinesischen Regierung für Unternehmen und Arbeitnehmer in China?
Die Notstandsmaßnahmen sind ohne Beispiel und haben das öffentliche Leben in weiten Teilen Chinas während und nach dem Frühlingsfest fast zum Stillstand gebracht. Zwangsferien, Betriebsschließungen, Ein- und Ausgangssperren und viele weitere Restriktionen haben gravierende Auswirkungen auf kleine und große Unternehmen und natürlich auch auf Arbeitnehmer in China. Inzwischen wurden eine Vielzahl zum Teil recht unterschiedlicher lokaler Regelungen erlassen, die sich auch ständig ändern.
Die nationalen und lokalen Regelungen zur Prävention müssen ebenso wie die Quarantänevorgaben und Meldepflichten streng befolgt werden. Fortlaufende Arbeitsbezüge trotz Arbeitsverhinderung treffen dabei in erster Linie den Arbeitgeber, ebenso wie zu erwartende Umsatzeinbußen oder drohende Zahlungsausfälle aufgrund behördlich verordneter Betriebsruhe oder weil keine Ware oder Arbeiter mehr in das Werk kommen. Auf Unternehmen werden möglicherweise auch Schadensersatzforderungen von Kunden wegen Verzug oder Leistungsstörungen zukommen.
Arbeitnehmer sind nach chinesischem Recht insbesondere im ersten Monat einer Betriebsschließung finanziell gut abgesichert, danach muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr das volle Arbeitsentgelt zahlen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist es in der aktuellen Situation ratsam, nach Möglichkeit nur noch unvermeidliche Reisen nach China anzuordnen und zu prüfen, wie gefährlich die Lage für entsandte Mitarbeiter vor Ort ist. Epidemien liegen wie andere Krisen grundsätzlich in der Risikosphäre des Arbeitgebers, der dann auch die Kosten für eine notwendige Rückreise von Mitarbeitern zu tragen hat.
2. Können sich Unternehmen in der aktuellen Situation auf einen Fall Höherer Gewalt oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung bzw. Störung der Geschäftsgrundlage berufen?
Aktuell stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob sie leisten müssen und ob sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen. Maßgeblich sind zunächst die vertraglichen Vereinbarungen. Hier ist immer zunächst zu prüfen, welches Recht zwischen den Geschäftspartnern eigentlich gilt, deutsches oder chinesisches Recht. Wichtig ist in jedem Fall, ob der Vertrag eine Force Majeure-Klausel enthält und welchen genauen Inhalt diese hat. Anderenfalls kommen ggf. die gesetzlichen Regelungen zum Tragen.
Allgemein gilt: das Ereignis (in China: Änderung der objektiven Umstände) muss (i) nach Abschluss des Vertrages (ii) aber vor dem vertraglichen Erfüllungszeitpunkt (Lieferung, Fertigstellungstermin) eingetreten sein und (iii) noch anhalten. Der Vertrag selbst muss also vor dem Eintritt höherer Gewalt geschlossen worden sein, sonst war das Ereignis ja nicht "unvorhersehbar". Ob und wie lange sich der Lieferant dann wirklich auf höhere Gewalt oder „Unmöglichkeit“ (bzw. Änderung der objektiven Umstände) berufen kann, ohne schadensersatzpflichtig zu werden, hängt noch von weiteren Umständen ab, z.B. ob es sich um eine Spezialanfertigung handelt oder einfache Handelsware, für die auch anderweitig Ersatz beschafft werden kann. Die "Haftungsbefreiung" bezieht sich im Übrigen nur auf die Pflicht, Schadensersatz zu leisten oder eine Vertragsstrafe zu zahlen; die Pflicht zur Erfüllung der Primärschuld, z.B. Lieferung von Waren, fällt damit nicht automatisch weg. Ob der Schuldner berechtigt ist, unter Berufung auf die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung zu verlangen, hängt ebenfalls von den konkreten Umständen des Falls ab.
3. Ist eine Epidemie ein Fall höherer Gewalt?
Grundsätzlich ja. Höhere Gewalt wird im deutschen und im chinesischen Recht als ein von außen kommendes Ereignis verstanden, das bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war sowie unvermeidbar und unüberwindbar ist. So werden etwa in der Begründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung über den Reiseveranstaltungsvertrag Epidemien neben Krieg, inneren Unruhen, Streik, hoheitlichen Anordnungen, Naturkatastrophen und dergleichen als Fälle höherer Gewalt genannt. Enthält ein Vertrag eine Force Majeure-Klausel, so ist allerdings zu prüfen, ob höhere Gewalt dort unter Umständen anders definiert wird, insbesondere ob eine abschließende Nennung von Fällen höherer Gewalt erfolgt oder (wie oben) eine beispielhafte Aufzählung. Auch wenn die Virus-Epidemie als Fall höherer Gewalt eingestuft wird, bedeutet dies nicht, dass sie die Ursache für jedwedes Leistungshindernis wäre und sich jeder Schuldner darauf berufen könnte. Pauschale Antworten gibt es hier nicht.
4. Wird der Ausbruch des Covid-19 Virus als Epidemie eingestuft?
Ja. In China wurde dies durch den Beschluss des Staatsrats vom 24.01.2020 klargestellt. In Deutschland durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 01.02.2020. Unter einer Epidemie versteht man das stark gehäufte, örtlich und zeitlich begrenzte Vorkommen einer Erkrankung. Eine Pandemie ist wiederum eine Epidemie, die sich über Länder und Kontinente hinweg ausbreitet. Das Robert-Koch-Institut hat am 13.02.2020 mitgeteilt, die globale Entwicklung lege nahe, dass es sogar zu einer weltweiten Ausbreitung des Virus im Sinne einer Pandemie kommen könne.
5. Kommt es auch darauf an, wo in China ein Lieferant sitzt ?
Ja, Ort oder die Region in China sind entscheidend für die Frage, ob überhaupt und ab wann oder wie lange ein Fall höherer Gewalt in Bezug auf das Unternehmen vorliegt. Wenn ein Fertigungswerk in Wuhan liegt und keine Ware mehr rein und raus kommt (bzw. auch die Mitarbeiter nicht mehr in die Fabrik kommen), stellt sich die Lage anders dar als bei einem Werk in einer vom Virus weniger stark betroffenen Stadt. Ab wann oder wie lange höhere Gewalt zu bejahen ist, kann ebenfalls regional unterschiedlich sein. In Wuhan könnte man sich für das Vorliegen höherer Gewalt wohl auf den 23. Januar berufen, als der Befehl zur Abriegelung der ganzen Stadt in Kraft trat. In Shanghai und in den meisten anderen Provinzen mussten die Unternehmen bis einschließlich 9. Februar geschlossen bleiben, in einigen von der Lage besonders stark getroffenen Regionen sogar noch länger. Wegen der überall auf lokaler Ebene eingeführten Quarantänevorschriften und Zugangskontrollen an den Stadtgrenzen hielt bzw. hält die Zwangspause aber de facto viel länger an. Es bedarf hier also einer Prüfung im Einzelfall.
6. Haben Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz bei Leistungsverzug?
Nach deutschem Recht grundsätzlich ja, wenn der Lieferant die Nichtleistung zu vertreten hat, das heißt insbesondere, wenn ihn ein Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit) trifft. Im Fall der Virus-Epidemie dürfte ein Verschulden aber häufig zweifelhaft sein, jedenfalls wenn die Leistungspflicht zu einem Zeitpunkt vor Ausbruch der Virus begründet wurde. Daneben kommt aber auch eine verschuldensunabhängige Haftung in Betracht, die sich daraus ergeben kann, dass der Schuldner im Hinblick auf die Leistungserbringung eine Garantie oder das sogenannte Beschaffungsrisiko übernommen hat. Dies hängt von der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Nach chinesischem Recht haftet der Schuldner verschuldensunabhängig. Höhere Gewalt führt aber auch in China zu einer Haftungsbefreiung, freilich nur insoweit, als die Nichtleistung durch die höhere Gewalt verursacht ist. Die Frage der Kausalität ist oft komplizierter als gedacht. Aufgrund der Erfahrungen der SARS-Krise rechnet man jedoch mit einer großzügigen Auslegung seitens der Gerichte.
Wurde im Vertrag das UN-Kaufrecht vereinbart oder kommt es mangels Rechtswahl zur Anwendung, gelten für den Verkäufer ähnliche Erleichterungen.
7. Was gilt bei Dienstleistungen?
Deutsche Unternehmen und deren chinesische Tochtergesellschaften erbringen typischerweise hochwertige, spezialisierte Dienstleistungen. In der Regel kann die Leistung nicht einfach ersetzt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein deutscher Hersteller eine komplizierte Sondermaschine durch seine Techniker in China aufbauen, anschließen und in Betrieb nehmen müsste, seine Mitarbeiter sich aber weigern, wegen der Epidemie nach China zu reisen oder eine Reise „sinnlos“ erscheint, weil die Techniker aufgrund der Quarantänebestimmungen nicht in den Betrieb dürfen. Eine Beauftragung anderer Mitarbeiter oder lokalen Personals wird in solchen Fällen vielfach praktisch nicht möglich sein. Ob der deutsche Lieferant sich auf höhere Gewalt oder Unmöglichkeit berufen kann und damit (vorübergehend) von seiner Leistungspflicht frei wird ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen bzw. ob er unter Berufung auf die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung verlangen kann, hängt wie schon oben unter Ziffer 2 beschriebenen von den Umständen des Einzelfalls ab, vorliegend insbesondere davon, ob die Reise zum Kunden praktisch ausgeschlossen ist oder ob sich nur niemand findet, der die Reise übernimmt. Verweigert ein Mitarbeiter unberechtigter Weise die Reise nach Asien, so ist sein Verschulden dem Dienstleister wohl zuzurechnen.
8. Was sollten Lieferanten bzw. Dienstleister im Moment tun, um mögliche Schadensersatzansprüche abzuwehren oder zu minimieren?
In jedem Fall ist der Vertragspartner rechtzeitig über die Situation zu informieren, um diesen vor Folgeschäden zu schützen. Es empfiehlt sich, im Verhandlungswege einvernehmlich praktische Lösungen zu finden. Nach chinesischem Recht ist innerhalb einer angemessener Frist zudem ein Nachweis, wie z.B. eine Bescheinigung der chinesischen Außenhandelsverbands CCPIT vorzulegen. Auch bei Anwendbarkeit des deutschem Rechts sollte man die Situation und die eigenen Handlungsschritte, insbesondere das Bemühen um eine Lösung dokumentieren.
Eine häufige Streitfrage in der Praxis ist, ob die vertragliche Ware oder Leistung nicht (kurzfristig) anderweitig am Markt beschafft werden kann. Hier stellen sich regelmäßig Fragen der Zumutbarkeit und wann infolge nicht vorhersehbarer Umstände ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass dem Schuldner unter Berufung auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr möglich ist. Die chinesischen Gerichte sind hier relativ großzügig und werden sich hinsichtlich des Coronavirus vermutlich auf die Ansichten des Obersten Volksgerichts (OVG) von 2003 betreffend SARS beziehen. Das OVG hatte damals Auslegungsrichtlinien zum Vorliegen von „höherer Gewalt“ und „grundlegenden Veränderungen der Umstände“ erlassen. Beobachter gehen davon aus, dass es auch dieses Mal solche Ansichten des OVG geben wird.
9. Kann ein Vertragspartner unter Berufung auf die Situation in China fällige Zahlungen verweigern ?
Nein, ein solches Recht besteht in aller Regel nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner aufgrund von Betriebsausfällen seiner Kunden in China keine Zahlungen mehr erhält. Je nachdem, welches Recht anwendbar ist oder wie die vertragliche Regelung im Einzelfall aussieht, kann es aber sein, dass er nicht für den Verzugsschaden (also den eigentlichen Verspätungsschaden) aufkommen muss. Es kann daher sein, dass er die Zahlung "ungestraft" hinauszögern kann. Nach deutschem Recht kann sich ein Geldschuldner nicht auf Unmöglichkeit berufen. Wenn ein Geldschuldner seine Leistungsverpflichtung wegen finanzieller Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann, hat er die Nichterfüllung zugleich auch unabhängig von einem Verschulden zu vertreten.
10. Welches praktische Vorgehen empfiehlt sich bei (tatsächlicher oder rechtlicher) Unsicherheit ?
Allgemein formuliert: man sollte einen konstruktiven Ansatz verfolgen. Die Störung trifft häufig auf beide Seiten, so dass ohnehin eine gemeinsame Lösung gefunden werden muss. Dies ist auch die Situation, in der man als flexibel und rücksichtsvoll agierender Partner in Erinnerung bleiben möchte. Folgende Schritte dürften in der Regel sinnvoll sein:
(1) grobe juristische Bestandsaufnahme und Risikoeinschätzung (intern): vertraglicher Pflichtenumfang, eventuelle Zusicherungen und Pönalen, Status Lieferanten, Logistikkette, Produktions- und Lagerkapazität, Personalsituation, Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit und -termine usw.;
(2) Besprechung mit dem Vertragspartner zwecks einvernehmlicher Anpassung der Vertragsbedingungen, z.B. Lieferzeiten, Ersatzlösungen, Behandlung von Anzahlungen usw.;
(3) Mitteilung an Vertragspartner und Sicherstellung entsprechender Nachweise, z.B. eine Bescheinigung des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT).
Wenn der Vertragspartner verständig ist, sollte ein vernünftiger Ausgleich der Interessen möglich sein. Vorsicht ist geboten, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass der Kunde die Situation zu seinem Vorteil ausnutzen will.
11. Gibt es ein rechtliches Risiko, wenn man eine „vorschnelle Mitteilung“ über das Vorliegen höherer Gewalt an Kunden schickt?
In der reinen Mitteilung besteht normalerweise kein Risiko. Durch das Anzeigen höherer Gewalt kann der Schuldner aber auch zu verstehen geben, dass er (angeblich) nicht liefern oder leisten kann und dies dementsprechend auch nicht will. Der Vertragspartner könnte sich dann veranlasst sehen, eine aus seiner Sicht unberechtigte Leistungsverweigerung zum Anlass zu nehmen, Schuldnerverzug, Schadensersatz, Rücktritt etc. geltend zu machen. Wie schon gesagt empfiehlt es sich, offen mit den betroffenen Vertragspartnern zu kommunizieren, um so einvernehmliche Lösungen zu erzielen.
12. Was ist beim Abschluss neuer Verträge zu raten?
Wer heute einen Vertrag in Kenntnis der durch das Coronavirus ausgelösten Probleme abschließt, übernimmt im Zweifel das Risiko, den Vertrag dann auch erfüllen zu müssen. Eine Berufung auf höhere Gewalt wird dann regelmäßig nicht mehr möglich sein, falls dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausbedungen wurde. Unternehmen sollten sich sorgfältig überlegen, ob Sie Leistungsversprechen vor dem Hintergrund der Epidemie auch tatsächlich einhalten können. Möglicherweise sollten Klauseln vereinbart werden, die es den Parteien ermöglichen, flexibel auf die sich ändernden und noch ungewissen Umstände zu reagieren, beispielsweise durch Nennung konkreter Annahmen, unter denen eine Leistung bis zum vereinbarten Zeitpunkt für machbar befunden wird sowie konkreter Mechanismen, die greifen, falls sich die Annahmen ändern sollten. Aus Lieferantensicht könnte man auch an die ausdrückliche Aufnahme einer Höchstgrenze für Schadensersatz denken.
13. Gibt es seitens der chinesischen Regierung finanzielle Unterstützung für Unternehmen, um ihre laufenden Kosten trotz Betriebsschließungen und Produktionsstopp decken zu können?
Es gibt steuerliche Erleichterungen für einen sehr kleinen Kreis von Unternehmen. Für die ganz überwiegende Mehrheit der Firmen ist jedoch bislang keine substantielle Hilfe in Sicht. Das kann sich jedoch noch ändern, wenn die Ausmaße der Verluste sichtbarer werden und es zu Massenentlassungen kommen sollte.
Wir rechnen in den kommenden Wochen und Monaten mit mehr oder weniger offen deklarierten Konjunkturmaßnahmen, um die Wirtschaft auf Wachstumskurs zu halten. Derzeit überlässt Peking diese Aufgabe noch den Gebietskörperschaften, die jedoch ohnehin schon unter hohen Schulden leiden.
Die Regierung versucht mit verschiedenen Mitteln, die Unternehmen von Entlassungen abzuhalten. Am 18. Februar beschloss die Zentralregierung in Peking mit sofortiger Wirkung eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten. Bis einschließlich Juni 2020 sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erheblich gesenkt werden. Für Unternehmen innerhalb der Provinz Hubei sowie alle Kleinunternehmen außerhalb Hubeis immerhin 100% der Renten- und Arbeitslosenversicherung (rund 21% des Bruttolohns). Für mittlere und Großunternehmen außerhalb Hubeis 50%. Die Bedingungen im Einzelnen stehen aber noch nicht fest und müssen von den Provinzregierungen festgelegt werden.
Die Zentralbank hat angesichts der äußerst angespannten Lage insbesondere kleinerer Unternehmen den Banken zusätzliche Mittel in Höhe von rund €7,5 Millionen zur Verfügung gestellt. Die teilnehmenden Banken sollen Stützungskredite zu einem ermäßigten Zinssatz von 3,15 anbieten. Die Antragsbedingungen sind allerdings sehr restriktiv, so dass diese Maßnahme allenfalls als Signal verstanden werden kann. Immerhin sind Banken auf informellen Wegen angewiesen, Kredite nicht fällig zu stellen bzw. Aufschub zu gewähren.
The outbreak of Novel Coronavirus Pneumonia (“NCP”) is a war without smoke for China and even the whole worldwide. In order to win the fight against NCP outbreak, the state and local government departments have introduced a series of policies covering taxation, fiscal, finance and job stabilization for supporting epidemic prevention and control, hoping to help the enterprises survive the crisis and making effort to stabilize the enterprises and economy development. This article will mainly share with you the state and local tax relief policies.
To give full play to taxation function, during the period from February 2 to February 6, 2020, China's finance and taxation department issued four announcements consecutively, covering twelve specific policies concerning "six types of taxes (i.e. enterprise income tax, individual income tax, value added tax, consumption tax, duties and urban maintenance and construction tax)" and "two types of fees (i.e. education fee and local education fee)”, aiming to provide taxation support for epidemic prevention and control from four aspects, i.e. support for epidemic protection and medical treatment, support for materials supply, encouragement of public welfare donations, and support for resumption of work and production. Those announcements are respectively:
Luther has combed and summarized the salient points in the abovementioned tax preferential policies and would like to share with you the table as follows:
In order to support the epidemic prevention and control and implement the relevant tax preferential policies during the epidemic prevention and control period, the State Administration of Taxation (“SAT”) also issued an announcement on tax collection and management operations related to epidemic prevention and control on February 10, and further issued a guideline on the implementation of tax preferential policies for epidemic prevention and control. In addition, SAT has also introduced a total of 18 measures to help winning the fight against novel coronavirus outbreak. Among them, the following highlights are worthy to be noted:
Stable employment is the key for epidemic prevention and control and development of economy during this epidemic period. To help to stabilize the employment and economy, several substantial social insurance relief measures are going to implement as introduced by Premier Li Keqiang at the recent State Council meeting held on February 18, 2020. Following are the salient points of the insurance relief measures that have been stressed during the council meeting covering:
To ease the impact of NPC on enterprises, in particular for micro-, small and medium-sized enterprises (“MSMEs”) and to enable the enterprises to have a buffer period after resumption of work and production, it is decided by the State Council that reduction and exemption of social insurance contribution shall be implemented for a certain period. The degree and period of such relief policy varies from the location and scale of the enterprises, respectively:
Before June 2020, all enterprises, regardless of scales and locations can apply for deferred contribution for housing provident fund. During such period, any housing provident fund loans which are not repaid by the employees within due period because of the impact of epidemic would not be deemed as overdue payment.
The above-mentioned tax preferential policies are mainly focused on the enterprises and personnel involved in the epidemic prevention and control, as well as enterprises in difficult industries affected by the epidemic, including transportation, catering, accommodation, and tourism. For enterprises in other industries that are severely affected by the epidemic, particularly small and medium-sized enterprises (“SMEs”), they are eager to get more policy support to mitigate the impact of NCP due to insufficient cash flow and short life cycle. In view of this, various local governments have successively introduced policies and measures to prompt the stable and healthy development of SMEs mainly in four aspects: reducing the burden on enterprises, increasing financial support, helping enterprises stabilize their jobs, and promoting resumption of work and production.
Among them, the local finance and taxation preferential policies issued by local governments in support of epidemic prevention and controls mainly includes local tax relief, social insurance preferential measure and financial subsidy, details are as follows:
In most areas (such as Hubei, Zhejiang, Jiangsu, Anhui, etc.), enterprises that have suffered significant losses due to the epidemic and have real difficulties in payment of RET and ULUT can apply for reduction and exemption of the said taxes. In Shanghai, however, only two types of enterprises which have genuine difficulties in payment of such taxes during the epidemic prevention and control period are allowed for reduction and exemption of RET and ULUT, respectively:
For enterprises which are temporarily unable to resume work or have difficulty in operating due to the impact of epidemic, especially labor-intensive service industries, wages and social insurance expenses costs will bring huge financial pressure on them. Certain reductions or delays in payment of social insurance premiums as well as housing provident funds will help to stabilize the employment relationship and avoid a large-scale wave of layoffs.
Refunds of unemployment insurance premiums have been introduced by most areas in China, which are mostly applicable for the enterprises that do not lay off staff or rarely reduce staff numbers. The calculation base and proportion of refunds of unemployment insurance premium varies from region to region, 50% of the total unemployment insurance premiums actually paid by the employer and its employees in the preceding year is most adopted. In addition, for enterprises which are facing production and operation difficulties temporarily but are expected to resume and insist on non-layoffs or fewer layoffs, social insurance or unemployment insurance premiums can be refunded according to certain standards, such as Zhejiang and Anhui.
For enterprises which are unable to pay the social insurance premiums in full amount due to the impact of epidemic, the payment of social insurance premiums can be postponed without late fees. The deferment period generally shall not exceed 6 months. In some areas, such as Hubei and Anhui, the longest deferment period is 12 months. Within 3 months after the deferment period expires, the enterprise shall make full repayment of the deferred social insurance premiums and the individual rights and interests of the insured would be not be affected thereof.
In addition to the above-mentioned preferential social insurance policies that are generally applicable in most areas, the Shanghai government also stated that it will postpone the time for adjusting the social insurance contribution base and appropriately lower the medical insurance rates for employees. And the Shenzhen government also stipulated that the minimum percentage of corporate housing provident fund deposits can be reduced to 3% or the enterprise can defer the payment of housing provident funds within certain period.
The above-mentioned preferential policies in terms of social insurance and housing provident fund were released by various local governments before February 18, 2020. With the introduction of latest social insurance relief measures by State Council, local governments are expected to issue more detailed measure in that regard thereafter.
In addition to tax and fee relief measures, local governments provide different types of financial subsidies to SMEs affected by the epidemic according to different policy objectives. For example, Shanghai provides financial subsidies to cultural service construction fee payers who provide entertainment services according to 100% of their actual payment; Beijing grants R&D expenditure subsidies to technical SMEs enterprises in specific regions; and Jiangsu provides a certain percentage of financial subsidiaries to the enterprise that purchase new equipment for epidemic prevention and control.
Facing the sudden outbreak of NCP, the finance and taxation departments promptly formulated the tax preferential policies to support epidemic prevention and control. In general, these tax relief policies are highly targeted, and by comparison of those introduced during the SARS epidemic in 2003, there are some breakthroughs in policy-making this time, such as extending the carried-forward period for loss. Moreover, for the SMEs accounted for half of the country, particularly those not related to the epidemic prevention and control and are not covered in the difficult industries, the current fiscal and tax preferential policies are far from supporting them to pull through the epidemic. As the epidemic continues to spread, the negative impacts on enterprises and individuals will gradually appear. It is expected that the financial and taxation departments will provide further polices that are more preferential and enforceable, so as to give enterprises especially SMEs greater financial and tax support and ease their burden, assist them to overcome the difficulties and win the fight against the epidemic.
When winter comes, will spring be far away? When spring comes, smile to the sunshine.
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